Erstellt am 16.03.2006 um 06:29 Uhr von Werner
Hallo Lennepirat,
hört sich an als kämest Du aus dem schönen Sauerland.
Seid Ihr als BR denn vor der Eingruppierung nach §99 BetrVG angehört worden?
Erstellt am 16.03.2006 um 14:09 Uhr von Konrad
Hallo Lennepirat
Wenn nichts bekannt ist, kann ERA auch nicht eingeführt sein. Der BR ist in dieser
wichtigen Sache zu beteiligen, dass heißt die Arbeitsplatzbeschreibungen sind dem
BR vorzulegen, usw.
Der BR als auch die Mitarbeiter haben ein Info- und auch ein Reklamationsrecht.
Am besten wendet sich der BR an die zuständ. Gewerkschaft, denn ERA ist ein
Tarifvertrag. Eine ERA Schulung ist sicher auch sinnvoll.