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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

ERA-Einführung.

L2
Lennepirat 26
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Betrieb wurde ERA eingeführt. Es gab keine Betriebsvereinbarung darüber . Es gab auch keine Mitteilung für die Mitarbeiter . Eine Arbeitsplatzbewertung wurde nicht gemacht und dem MA auch nicht vorgelegt. Der Punktestand ist keinem MA bekannt . Wie soll der Betriebsrat nun vorgehen ?

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Community-Antworten (2)

W
Werner

16.03.2006 um 07:29 Uhr

Hallo Lennepirat, hört sich an als kämest Du aus dem schönen Sauerland. Seid Ihr als BR denn vor der Eingruppierung nach §99 BetrVG angehört worden?

K
Konrad

16.03.2006 um 15:09 Uhr

Hallo Lennepirat Wenn nichts bekannt ist, kann ERA auch nicht eingeführt sein. Der BR ist in dieser wichtigen Sache zu beteiligen, dass heißt die Arbeitsplatzbeschreibungen sind dem BR vorzulegen, usw. Der BR als auch die Mitarbeiter haben ein Info- und auch ein Reklamationsrecht. Am besten wendet sich der BR an die zuständ. Gewerkschaft, denn ERA ist ein Tarifvertrag. Eine ERA Schulung ist sicher auch sinnvoll.

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