Einer Kollegin wurde vor der Entbindung von ihrem Vorgesetzten mehrfach mdl. u. unter Zeugen zugesagt, daß sie 6 Wo. nach der Entbindung selbstverständlich halbtags (statt vorher Vollzeit) arbeiten könnte. Seit dem gestrigen Gespräch über die Gestaltung der Elternzeit steht der Vorgesetzte nicht mehr zu seiner Aussage, Grund: im Moment kein Bedarf, 2 andere Kolleginnen können die Arbeit mitmachen. Alternativ bietet man der Kollegin eine Teilzeitstelle in einer anderen Abt. an, diese Stelle möchte sie aber nicht. --> Kann aus den früheren wiederholten Zusicherungen ein Rechtsanspruch auf Teilzeit in der "alten" Abt. hergeleitet werden?