Teilzeitarbeit in Elternzeit - Volles Gehalt bei Krankheit?
Guten Tag, ein Kollege fragte mich ob er Anspruch auf volles Gehalt hat wenn er während Teilzeitarbeit in Elternzeit krank wird. Hintergrund ist: Er arbeitet mit 30h/Woche bei uns im Unternehmen während der Elternzeit. In einer Broschüre vom Bund hat er nun folgenden Satz gefunden:
Zitat: "In Zeiten, in denen Erwerbseinkommen ohne Arbeitsleistung bezogen wird, etwa bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder im Erholungsurlaub, gilt als Arbitszeit die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit".
Erscheint mir total unfair, da man ja relativ schnell einen gelben Schein bekommt und dann 25% mehr Gehalt bekäme - aber wenn der Gesetzgeber es so vorsieht?
Community-Antworten (4)
13.03.2015 um 13:28 Uhr
Hä? Er arbeitet doch...!
13.03.2015 um 13:39 Uhr
Er war aber zwei Wochen krank und möchte für die Zeit volles Gehalt.
13.03.2015 um 13:46 Uhr
So geht das nicht, dass man einzelne Sätze in einer Broschüre aus dem Zusammenhang reißt, sie in einen anderen Zusammenhang stellt und daraus Ansprüche ableitet.
Das Ganze findet sich doch unter der Überschrift "WER hat Anspruch auf Elterngeld?" ?
Alleine schon aus dieser Überschrift sollte klar sein, dass diese Interpretation nicht zulässig ist.
Und dann steht da vollständig: "(Teilzeit-)Erwerbstätigkeit, die 30 Wochenstunden im Durchschnitt eines Bezugsmonats nicht übersteigt, ist während des Elterngeldbezuges möglich. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, gilt als voll erwerbstätig und hat keinen Anspruch auf Elterngeld. In Zeiten, in denen Erwerbseinkommen ohne Arbeitsleistung bezogen wird, etwa bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder im Erholungsurlaub, gilt als Arbeitszeit die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit."
Es geht also darum, wie im Falle von z.B. Krankheit oder Urlaub die geleistete Arbeitszeit berechnet wird und da gilt die "vertraglich vereinbarte" (in diesem Falle also die 30h) und nicht die tatsächlich gearbeitete (also 0h),
Anders ausgedrückt: In der Broschüre steht an dieser Stelle, dass der AN nicht jetzt noch Elternegldunschädlich 30 h arbeiten darf, weil er ja Urlaub oder AU hatte und deshalb noch gar nicht gearbeitet hat.
13.03.2015 um 14:33 Uhr
Danke das hat klick gemacht !
Verwandte Themen
Elternzeit für Männer - was gibt es zu beachten?
Älterwas haben Kollegen / MA bei der Beantragung der Elternzeit zu beachten bei der Beantragung ? Ich meine damit nicht alleine das Gesetz - was ich mir angeschaut habe - sondern eher Fallen oder Fehler
Betriebsratsamt während Elternzeit
ÄlterEin Mitglied unseres BR hat uns seinen Rücktritt vom Amt mitgeteilt, Nachrücker wäre jemand in Elternzeit. Diese Person möchte ihr Amt jedoch während der Elternzeit nicht ausüben. Die meisten im BR m
Urlaubskürzung in der Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutzfrist?
ÄlterHallo allerseits, als Arbeitnehmervertreter beschäftige ich mich derzeit intensiv mit der Frage der Urlaubsanspruchskürzung während der Elternzeit, die der Arbeitgeber für volle Kalendermonate vornehm
Elternzeit/Minijob Zustimmung vom BR
ÄlterGuten Morgen! Ich bin mir nicht ganz sicher und benötige eure Hilfe. Eine in Elternzeit befindliche Mitarbeiterin will beim gleichen Arbeitgeber einen Minijob ausüben. Bedarf es bei diesem Minijob e
Hilfe bei Urlaub und Elternzeit
ÄlterHallo Leute, wir sind ein kleiner Betriebsteil ohne BR, in einer Schwesterfirma gibt es einen BR aber der konnte uns aktuell nicht helfen? Bei uns gibts momentan mehrere AN die Elternzeit nehmen wol