Guten Tag,
ein Kollege fragte mich ob er Anspruch auf volles Gehalt hat wenn er während Teilzeitarbeit in Elternzeit krank wird.
Hintergrund ist:
Er arbeitet mit 30h/Woche bei uns im Unternehmen während der Elternzeit. In einer Broschüre vom Bund hat er nun folgenden Satz gefunden:

Zitat: "In Zeiten, in denen Erwerbseinkommen ohne Arbeitsleistung bezogen wird, etwa bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder im Erholungsurlaub, gilt als Arbitszeit die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit".

Erscheint mir total unfair, da man ja relativ schnell einen gelben Schein bekommt und dann 25% mehr Gehalt bekäme - aber wenn der Gesetzgeber es so vorsieht?