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Mindestgehälter, wenn Betriebsrat in der Firma?

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eschti
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin von mir ist an mich in meiner Funktion als Betriebsrat herangetreten und meint, wenn eine Firma einen Betriebsrat hat, dann muß die Geschäftsführung Mindestgehälter zahlen! Ist dem so? Es handelt sich hier um einen Großhandel, der nicht an einen Tarif gebunden ist! Kann mir jemand eine Antwort geben?

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Community-Antworten (3)

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Werner

15.03.2006 um 12:42 Uhr

Hallo eschti, der BR hat nach §87 Abs1 Nr10 in "Fragen der betrieblichen Lohngestaltung" ein Mitbestimmungsrecht. Aber ob sich daraus ein Mindestlohn/gehalt ergibt bleibt fraglich, besonders wenn der Unternehmer nicht tariflich gebunden ist.

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Petrus

15.03.2006 um 13:17 Uhr

Wenn ich das richtig im Hinterkopf habe, gilt ein Gehalt, das 30% unter dem vergleichbaren Tarifgehalt liegt, als sittenwidrig ("Lohndumping"). Das hat aber nicht notwendigerweise etwas mit einem BR zu tun (außer evtl. bei Neueinstellungen)

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dirk-br

15.03.2006 um 13:42 Uhr

Hi eschti, Löhne und Gehälter sind grundsätzlich erst einmal Inhalt jedes individuellen Arbeitsvertrages - selbst dann wenn es einen TV gibt. Schließlich gibt es was wie übertarifliche Zulagen.

Ein BR hat zwar wie Werner schreibt ein Mitbestimmungsrecht in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung aber dies heisst nicht, dass ein Mindestlohn eingeführt werden kann. § 87 Abs., Ziff. 10 bezieht sich auf die AUSGESTALTUNG aller kollektiven Leistungen, die vom Arbeitgeber für die Arbeitsleistung erbracht wird. Z.B. Provisionen, Geldprämien, Gratifikationen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Darlehen, Beiträge im Betriebskindergarten, Belegschaftsaktien, Essensmarken und alles mögliche andere. (Ein Blick in den Kommentar wäre hilfreich.) Als Faustregel gilt: Der Arbeitgeber bestimmt OB ein Topf aufgemacht wird und der BR darf dann bei der VERTEILUNG des Topfes mitbestimmen. Vorschläge des BR (speziell dann wenn sie den AN etwas bringen und beim Arbeitgeber Kosten neutral oder Kosten sparend abgewickelt werden können) sind gerne gesehen aber nur in Ausnahmefällen wirklich durchsetzbar (einklagbar).

LG Dirk

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