Hallo zusammen,
ich bräuchte bitte mal Unterstützung in einem komplexen Fall.
Meine Schwägerin hat mich gefragt, ob der GBR auch für Sie zuständig ist.
Die Firmengeschichte ist ziemlich komplex, ich versuche die Kurzversion zu schreiben.

Angefangen ist Sie bei Firma A, welche 3 Sparten besaß und als eine GmbH geführt wurde.
Diese GmbH wurde verkauft an Firma B, ein großer weltweit tätiger Konzern mit unzähligen Firmen.
Die europäische Firma, nennen wir sie C, hat A gekauft und aus den 3 Sparten, 3 Firmen gemacht.
Firma 1 = B.V & Co.KG
Firma 2 = GmbH
Firma 3= GmbH
Meine Schwägerin arbeitet in einer Filiale der Firma 1
Firma 1 hat nur in der Zentrale einen Betriebsrat, welcher nicht von den Filialmitarbeitern gewählt wurde ( sie wurden nicht informiert )
Die Filialen haben keinen Betriebsrat (Grund zum Teil zu wenig Mitarbeiter oder kein Interesse)
Firma C hat in mehreren Filialen einen Betriebsrat und es gibt einen GBR.
Dies geht aus einem Schreiben, im Zuge der Einführung der Kurzarbeit, hervor, welche auch für Firma 1 gilt.

Firma C, schließt nun alle Filialen der Firma 1 inklusive der Zentrale.
2 Betriebsratsmitglieder der Zentrale haben einen Anwalt eingeschaltet.
Es finden momentan Gespräche bzgl Interessensausgleich statt, mit wem ist nicht bekannt (GBR ? )

Gelten die Ergebnisse auch für die Filialmitarbeiter oder braucht jeder Mitarbeiter einen eigenen Anwalt
Ist der GBR auch in diesem Fall für alle Filialmitarbeiter zuständig?