Schließung aller Betriebsteile
Hallo zusammen, ich bräuchte bitte mal Unterstützung in einem komplexen Fall. Meine Schwägerin hat mich gefragt, ob der GBR auch für Sie zuständig ist. Die Firmengeschichte ist ziemlich komplex, ich versuche die Kurzversion zu schreiben.
Angefangen ist Sie bei Firma A, welche 3 Sparten besaß und als eine GmbH geführt wurde. Diese GmbH wurde verkauft an Firma B, ein großer weltweit tätiger Konzern mit unzähligen Firmen. Die europäische Firma, nennen wir sie C, hat A gekauft und aus den 3 Sparten, 3 Firmen gemacht. Firma 1 = B.V & Co.KG Firma 2 = GmbH Firma 3= GmbH Meine Schwägerin arbeitet in einer Filiale der Firma 1 Firma 1 hat nur in der Zentrale einen Betriebsrat, welcher nicht von den Filialmitarbeitern gewählt wurde ( sie wurden nicht informiert ) Die Filialen haben keinen Betriebsrat (Grund zum Teil zu wenig Mitarbeiter oder kein Interesse) Firma C hat in mehreren Filialen einen Betriebsrat und es gibt einen GBR. Dies geht aus einem Schreiben, im Zuge der Einführung der Kurzarbeit, hervor, welche auch für Firma 1 gilt.
Firma C, schließt nun alle Filialen der Firma 1 inklusive der Zentrale. 2 Betriebsratsmitglieder der Zentrale haben einen Anwalt eingeschaltet. Es finden momentan Gespräche bzgl Interessensausgleich statt, mit wem ist nicht bekannt (GBR ? )
Gelten die Ergebnisse auch für die Filialmitarbeiter oder braucht jeder Mitarbeiter einen eigenen Anwalt Ist der GBR auch in diesem Fall für alle Filialmitarbeiter zuständig?
Community-Antworten (5)
21.05.2020 um 14:14 Uhr
Der GBR ist nicht für individualrechtliche Ansprüche Rechtsvertreter. So oder so braucht man also u.U. seinen eigenen Anwalt.
Ich gehe davon aus, dass zur Zeit Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und (G)BR wegen eines Interessenausgleichs und dann Sozialplan stattfinden. Was dabei herauskommt, wird man sehen.
21.05.2020 um 19:00 Uhr
Danke für die Antwort.
Also wäre der Sozialplan und der Interessenausgleich dann für alle gültig ?
22.05.2020 um 10:27 Uhr
"Also wäre der Sozialplan und der Interessenausgleich dann für alle gültig ? "
Nein. Aus deiner bisherigen Schilderung sehe ich keine Zuständigkeit des GBR für die Filialen von C. Ihr habt keinen eigenen BR gewählt und Euch auch nicht an der Wahl des BR in der Zentrale beteiligt (Ob ihr das hättet können ist noch die Frage - aber daraus ergibt sich kein Rechtsanspruch /weil ihr vergessen wurdet, ihr hättet selbst tätig werden müssen)
Der AG kann natürlich freiwillig erklären, dass der Sozialplan der für Filialen mit BR gilt auch für alle anderen gilt, aber ob das passiert kann hier keinen sagen. Einen Rechtsanspruch auf den Sozialplan für Euch sehe ich daher bisher nicht.
23.05.2020 um 10:10 Uhr
Hm ich weiß, dass es ziemlich komplex ist, aber
Der GBR ist der GBR von C !
und setzt sich zusammen aus den einzelnen BR von C und dem BR der Zentrale von Firma 1.
Firma 1 wird geschlossen. (nicht Firma C)
Auf welcher Rechtsgrundlage ist der GBR von C, für die Einführung von Kurzarbeit für alle Firmen (auch Firma 1) zuständig, nicht aber für die Schließung von Firma 1 ?
die Filialen konnten sich im übrigen nicht an der BR Wahl in der Zentrale beteiligen, weil sie überhaupt nicht wussten, dass ein BR gewählt wurde. Sie haben jetzt erst erfahren, dass es einen BR gibt !
Versuche einiger Filialen, einen BR zu gründen, wurden vom AG geschickt unterbunden.
05.06.2020 um 18:52 Uhr
Falls nochmal jemand ein ähnliches Problem hat. Der GBR war bzgl der Kurzarbeit zuständig, weil es alle Betriebe des Unternehmens betraf. Nach §50 I 1 BetrVG besteht jetzt auch eine Zuständigkeit des GBR für betriebsratslose Betriebe, jedoch nur bzgl. überbetrieblicher Angelegenheiten.
Bzgl der Schließung von Firma 1, wäre er nur zuständig, wenn ein Einzelbetriebsrat mit absoluter Mehrheit den Gesamtbetriebsrat beauftragt hat, eine bestimmte Angelegenheit für ihn zu behandeln. Da es nur in der Zentrale der Firma 1, einen Betriebsrat gibt, müsste dieser das Mandat erteilen. Der GBR von Firma C, hat einem Filialmitarbeiter der Firma 1 telefonisch mitgeteilt, dass Sie für Firma 1 tätig werden wollten, aber nicht dürfen.
Verwandte Themen
Berücksichtigung Entfernung einzelner Betriebsteile bei der BR-Wahl
ÄlterHallo Kollegen, wir sind BR in einem Unternehmen mit mehreren Betriebsteilen an verschiedenen Standorten. Alle Betriebsteile arbeiten abhängig von einer Hauptgeschäftsstelle. Der weiteste Standort li
Ausgegliederte Betriebsteile - wer darf den Betriebsrat wählen und sich aufstellen lassen
ÄlterHallo ich hatte dieses Thema (12.08.) schon mal eingestellt leider konnte mir meine Frage nicht beantwortet werden, also jetzt noch mal mit mehr Details. Ausgliederungs-Betriebsteile haben einen eige
räumlich getrennte Betriebsteile - eigener Betriebsrat
ÄlterHallo, ich bin Ein-Mann Betriebsrat. Unser Betrieb hat derzeit 19 Arbeitnehmer und zwei räumlich getrennte Betriebsteile (ca. 200 km Entfernung). Es handelt sich aber um ein Unternehmen und einen Betr
Ersatzmitglieder BR Festlegung als Ansprechpartner im Betriebsteil
ÄlterGuten Tag! Unser Betrieb ist in mehrere Betriebsteile aufgeteilt. (Wohnheime, Werkstätten usw.) Für die einzelnen Betriebsteile haben wir innerhalb des Betriebsrates einzelne Zuständigkeiten aufgete
Betriebsratswahlen
ÄlterMüssen oder können wir die Betriebsratswahlen ausdehnen auf die neu hinzugekommenen Betriebsteile ? Zur Situation bei der BR Wahl im Jahr 2014 war unser Betrieb noch eine eigenständige GmbH in einem