Mutterschaftsschutzgesetz. Wie kommen ich auf meinen alten Arbeitsplatz zurück?
Wer kann mir beim Mutterschaftsschutzgesetz weiterhelfen, insbesondere wenn es um die Rechte auf den alten Arbeitsplatz nach dem Mutterschutz geht.
Community-Antworten (2)
10.03.2006 um 11:54 Uhr
Guckst du hier:
10.03.2006 um 12:00 Uhr
Hallo Toni, bei dem Mutterschutz wird das Arbeitsverhältnis nicht unterbrochen und das Recht auf den alten Arbeitsplatz bleibt bestehen (ergibt sich aus § 10 Abs. 2 MuSchG). Anders am Ende der Elternzeit, da ist nur der Anspruch auf die Arbeitszeit nach § 15 Abs. 5 BErzGG gegeben. Ob ein Anspruch auf den alten Arbeitsplatz besteht, hängt vom Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Eine Umsetzung darf nur auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz erfolgen und darf keine Schlechterstellung, insbesondere im Entgelt, beinhalten. Weitere Ausführengen zu diesen Thema in der Broschüre des Bundesministeriums für Familie zum Erziehungsgeld und Elternzeit vom Jahr 2001.
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