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Fristgerechte Ablehnung eines Teilzeitantrages ???

G
gofo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, noch ein Problem:

ein Mitarbeiter hat einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung gestellt (frist und formgerecht). Der Arbeitgeber mußte die Ablehnung spätestens bis zum 28.02.2006 erklären (gem. Gesetz spätestens einen Monat vor beantragtem Beginn der Teilzeit). Das Ablehnungs-Schreiben des Arbeitgebers wurde auch auf den 28.02.2006 datiert, der nachweisbare Zugang an den betroffenen Mitarbeiter erfolgte jedoch erst am 02.03.2006 per Hauspost. Gilt der Antrag aufgrund der versäumten Frist jetzt als zugestimmt???

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Community-Antworten (1)

P
pit47

09.03.2006 um 11:00 Uhr

Hallo gofo, nach § 8 Abs.5 kann der AN so seine Teilzeit beginnen, wie er sie vorgeschlagen hat.

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