Der Dienstgeber spricht eine fristlose Kündigung mit dem Hinweis auf eine evtl. Umwandlung in eine fristgerechte Kündigung aus. Der Mitarbeiter erhält die Kündigung im Urlaub. Auf telefonische Anfrage wird als Begründung angegeben, ..im Papierkorb des Mitarbeiters sei eine Angebotsanfrage gefunden und somit ein Auftragseingang verhindert worden.

Reicht das für eine fristlose, bzw. Fristgerechte Kündigung, hätte eine Abmahnung hier nicht gereicht?