W.A.F. LogoSeminare

Fristlose Kündigung, evt. Umwandlung in fristgerechte Kündigung

G
George
Jan 2018 bearbeitet

Der Dienstgeber spricht eine fristlose Kündigung mit dem Hinweis auf eine evtl. Umwandlung in eine fristgerechte Kündigung aus. Der Mitarbeiter erhält die Kündigung im Urlaub. Auf telefonische Anfrage wird als Begründung angegeben, ..im Papierkorb des Mitarbeiters sei eine Angebotsanfrage gefunden und somit ein Auftragseingang verhindert worden.

Reicht das für eine fristlose, bzw. Fristgerechte Kündigung, hätte eine Abmahnung hier nicht gereicht?

1.21205

Community-Antworten (5)

Z
Zweiundvierzig

11.07.2013 um 14:47 Uhr

Sie wurde dort einfach so "gefunden"? Was ein Zufall aber auch. Und auch noch im Urlaub...

Wenn es nicht wenigstens Hinweise darauf gibt, dass der betroffene AN sie zumindest fahrlässig weggeworfen hat, reicht das für gar nichts.

Oder hat er zugegeben, sie absichtlich weggeworfen zu haben, um den Arbeitgeber zu schaden? Dann wäre er raus.

W
Watschenbaum

11.07.2013 um 15:19 Uhr

was hat der AN nun genau schriftlich bekommen ?

ich nehme mal an, eine fristlose , hilfsweise ordentliche Kündigung ?

somit muß er sich erstmal auf die fristlose Kündigung einstellen "hilfsweise ordentlich" soll nur bedeuten, falls ein Gericht die fristlose Kündigung als nicht angebracht ansieht, den Willen des AG zu verdeutlichen, den AN auf jeden Fall loswerden zu wollen, eben "hilfsweise" auch fristgerecht

der Schilderung nach sollte unbedingt fristgerecht (3 Wochen ab Zugang) Kündigungsschutzklage eingereicht werden, sonst wird die fristlose Kündigung wirksam

B
Betriebsrätin

11.07.2013 um 15:59 Uhr

Auch im Urlaub kann gekündigt werden. Ob die Kündigungen rechtens waren, kann letztlich nur ein ArbG entscheiden. Also rechtzeitig Kündigungsschutzklage.

PS: Wenn AG außerordentlich kündigen, schieben sie idR stets zur Sicherheit eine ordentliche nach.

G
gironimo

11.07.2013 um 17:24 Uhr

Ist denn der BR auch zur fristlosen und hilfsweise fristgerechten K. gehört worden? Und hat er in beiden Fällen widersprochen bzw. Bedenken geäußert?

Das mit dem Papierkorb erscheint mir auch als Unfug. Auch ist ja der Betroffene offenbar vorher nicht gehört worden. Hier will man wohl jemanden loswerden.

Wie meine Vorredner schon feststellen: Fachanwalt hinzuziehen und innerhalb der 3 Wochenfrist klagen.

N
Nubbel

11.07.2013 um 19:30 Uhr

wenn es ein abschließbarer papierkorb ist.... und wieder wird ein arbeitsrichter dümmlich beschäftigt

Ihre Antwort