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Neue Eingruppierung - was können wir dagegen tun ?

I
idc
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin Maschinenbediener und kandidiere bei uns im Werk zum BR, allerdings fällt es mir schwer dem amtierenden BR zu vertrauen. Der AG hat unseren Arbeitsplatz bewertet und uns (ca.200 MA) in die Entgeltgruppe 1 eingruppiert. Jetzt müsste jeder für sich die Aufgaben-/Funktionbeschreibung reklamieren. Ich habe die Reklamation schon fertiggestellt, doch bin ich da einer der wenigen. Jetzt haben gedacht, dass wenn wir eine "Allgemeine Reklamation"erstellen und diese von jedem Maschinenbediener anhand einer Unterschriftenliste bestätigen lassen,wäre dies rechtens?

Wenn nein,was spricht dagegen §§ ? Wenn ja,was spricht dafür §§ ?

Außerdem frag ich mich ob es nicht in NRW eine "einheitliche Entgeltgruppe" für Maschinenbediener gibt.

Gehört hab ich mal,das MB mindestens mit 4 eingruppiert werden.

#Danke im Voraus,gruß idc

2.95901

Community-Antworten (1)

M
mato

09.03.2006 um 20:42 Uhr

Hallo, ich glaube, daß diese Einstufung nicht gerechtfertigt ist. Mit welcher Begründung und mit welchen Kreterien stuft der Ag. ein. Habt Ihr niemanden, welchert in der Gewerkschaft ist, da man euch dort sicherlich Auskunft geben kann.Sollte niemand organisiert sein, dann wäre es gut, wenn einer, aber ohne WSissen des Arbeitgebers( da Gewerkschaftsmitglieder nicht gerne gesehen sind) in die Gewerkschaft eintritt. Den Beitrag kann er sich ja mit Leuten welchen er Vertraut teilen, da er ja auch für diese um den Lohn kämpft.Aber erst erkundigen und dann mit klaren Argumenten dagegen vorgehen, da Ihr ansonsten schon von vorne rein verloren habt.Allerdings müßt Ihr das bald tun, da ihr nur eine begrenzte Zeit rückwirkend den nicht bezahlten bzw. fehlenden Lohn einfordern könnt Allerdings kann man euch auf der kostenlosen Rechtsauskunft( bei jedem Arbeitsgericht vorhanden) Auskunft geben und ob eine Sammelklage gegen diese Einstufung zulässig ist erfahrt ihr dort auch.

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