Havariefall
hallo, ich bin seit mai 2010 neu im BR gewählt, als Br-vorsitzende. Letzten Freitag steckte ein Anlieferer von uns im Stau, worauf er nicht pünktlich liefern konnte. Unser Ag hat daraufhin eine Havarie ausgerufen und die MA von 15,00 uhr bis 18,00 Uhr in der Firma gelassen. Aufgrund von Verträgen mit unseren Kunden, müssten wir das angelieferte Belegmaterial taggleich abarbeiten. Die MA sassen daraufhin circa 2 stunden rum, ehe der Fahrer die Belege anlieferte. Auf nachforschungen in Arbeitsanweisung, Notfallplan und Betriebsvereinbarungen wird nur erwähnt, dass ein Havariefall, der Ausfall von Datenleitungen sind und bei höherer Gewalt, die die Räumlichkeiten der Firma betrifft. Das ein im Stau stehender Fahrer zu einem Havariefall gemacht werden kann, darüber habe ich nichts schriftliches gefunden. Gibt es eigendlich eine gesetztlich Vorschrift, in der Havarie oder Notfälle geregelt sind. Wie kann sich der BR, wenn es das nächste mal zu solch einem Fall kommt, währen? Welche Möglichkeiten haben wir als BR?
Community-Antworten (4)
27.09.2010 um 21:57 Uhr
Hallo lockebärchen, Ich würde den AG:
- darauf aufmerksam machen, dass er gegen eine bestehende BV verstoßen hat und die Überwachung geltender BV´s dem BR obliegt.
- evtl. die best. BV kündigen oder erweitern, um kein nächstes Mal eintreten zu lassen. Hilfreich sind hier: KLEBE mit Basiskommentar: §§77, RNr.1; 87,1,Nr.1, Nr.2, Nr.3 BetrVG
MfG Moore
27.09.2010 um 22:08 Uhr
jede Mehrarbeit unterliegt der Mitbestimmung und muss vergütet werden. Sollte der AG die MB missachten Beschluss und Anwalt beauftragen. Auch Sachverstand einholen, ob dieser Grund unter den vom AG erwähnten Notfall fällt.
27.09.2010 um 22:36 Uhr
lockebärchen, hier hat verdi sich mit dem Thema beschäftigt: http://drei.verdi.de/2009/ausgabe-31/schwarzes-brett/seite-4-5/notfall
Sobald diese Situation häufiger vorkommt, kann man wohl kaum von einem "Notfall" sprechen, der dem AG ein erweitertes Direktionsrecht gestattet. Was ist denn im AV zu Mehrarbeit geregelt? Dass der AG auch das "Rumsitzen" zu bezahlen hat ist hoffentlich unstrittig?
28.09.2010 um 17:44 Uhr
Vielleicht noch ganz interessant: Haben MA über 10h gearbeitet? Wurde das Arbeitszeitgesetz verletzt und der AG hat sich strafbar gemacht?