Arbeitszeit rückwirkend nacharbeiten lassen - ist das zulässig?
Hallo ! Wenn der Arbeitgeber am 31.12.2005 feststellt, dass seine von Ihm installierte Stempeluhr die Zeit falsch berechnet hat, wie lange kann er dann zurück gehen und von den MA fordern diese Zeit nachzuarbeiten? In unserer Firma ist dieser Fall nun eingetreten und der AG möchte die Zeiten rückwirkend aus dem Jahre 2004 zugrunde legen. Ist es dafür nicht viel zu spät? Teilweise kommen so Zeiten auf MA zu, die mehr als 100 Stunden umfassen. Aber diese MA haben gar nicht die Möglichkeit diese Zeit rauszuarbeiten. Andererseits verstehe ich diese MA auch nicht, dass sie nicht selbst ihre Arbeitszeiten nachvollzogen haben. Kann mir da jemand einen Rat geben? Vielen Dank im voraus.
Community-Antworten (1)
08.03.2006 um 13:33 Uhr
"Treu und Glauben" § 242 BGB - da würde ich dem AG etwas von Pech und sein eigenes Risiko erzählen. Unter Hinzuziehung von § 619a BGB sähe ich das noch viel weniger!
Verwandte Themen
Überstunden Rückwirkend erhöhen lassen
Hallo zusammen, ich habe einen Mitarbeiter der eine unbefristete Arbeitszeiterhöhung von 37,5 auf 40h erhalten hat. Zu Beginn wurde besprochen, den Vertrag bis 31.03.2025 laufen zu lassen (auch wenn e
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Zeitgutschriften für Personal bei Feueralarm auf der Arbeit
ÄlterBei meiner Arbeit in einem Call Center ist bereits das 2.te Mal in 7 Monaten ein Feueralarm ausgelöst worden. Bei dem letzten Einsatz, wurde uns die Zeit, die wir nicht arbeiten konnten nicht gut ges
BGB § 616 Nacharbeiten - was ist mit unerheblicher Zeit gemeint?
ÄlterHallo erst mal! Kennt sich jemand mit § 616 BGB aus? Auf einem Seminar haben wir gelernt, dass man bei einer unerheblichen Zeit, die man der Arbeit fern bleibt, nicht nacharbeiten oder weniger Geld b
VWL -doppelter Zuschuss
Älterich hatte schon mehrere Jahre eine Risiko LV mit VWL laufen als ich 2010 einen Vertrag mit Gehaltsumwandlung abgeschlossen habe. Nach Angaben des Versicherungsvertreters würden einfach keine weiteren