Wenn der Arbeitgeber am 31.12.2005 feststellt, dass seine von Ihm installierte Stempeluhr die Zeit falsch berechnet hat, wie lange kann er dann zurück gehen und von den MA fordern diese Zeit nachzuarbeiten?
In unserer Firma ist dieser Fall nun eingetreten und der AG möchte die Zeiten rückwirkend aus dem Jahre 2004 zugrunde legen. Ist es dafür nicht viel zu spät? Teilweise kommen so Zeiten auf MA zu, die mehr als 100 Stunden umfassen. Aber diese MA haben gar nicht die Möglichkeit diese Zeit rauszuarbeiten. Andererseits verstehe ich diese MA auch nicht, dass sie nicht selbst ihre Arbeitszeiten nachvollzogen haben. Kann mir da jemand einen Rat geben? Vielen Dank im voraus.
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