Der Beginn der Arbeitszeit ist allerdings nur 1 x dreiwöchentlich mehr als
5 1/2 Stunden versetzt. Auch beträgt die Arbeitzeit im Spät-bzw. Nachtdienst weniger als 20%. Bibt es ein Urteil, das hierbei Freischichten vorsieht oder sie ablehnt?
Suse
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Arbeitszeitrecht
Arbeitszeitmodelle kennen und sich als Betriebsrat aktiv einbringen