Freizeit ausbezahlen oder abbummeln
Hallo zusammen.. mal ne Frage MA scheiden zum 30.09.2010 aus. Grund :Befr. AV wurde nicht verlängert. Der eine odere Andere würde gerne die noch übriggebliebene Freizeit sich ausbezahlen lassen. AG meint aber da momentan der Arbeitsanfall nicht so toll ist, soll der MA die Stunden doch abbummeln. Es steht dazu weder etwas im AV ,MTV und es gibt auch darüber nix in einer BV. Wer hat denn jetzt Recht? Kann der/ie Kollege/in darauf bestehen auf Auszahlung
Danke für die Antworten
Community-Antworten (4)
14.09.2010 um 14:53 Uhr
Hi,
kann mir nur schwer vorstellen, dass dazu nichts im MTV stehen soll. (welcher MTV kommt zur Anwendung?) Wie sind denn die Überstunden entstanden? Waren sie angeordnet?
Wenn Ihr aber Freizeit "ansparen" könnt, dann habt Ihr bestimmt Arbeitszeitkonten. Wie und wo sind diese denn geregelt?
zyklus
14.09.2010 um 14:53 Uhr
Hallo Löwin, Es steht dazu weder etwas im AV ,MTV und es gibt auch darüber nix in einer BV.
Dann gilt § 106 der Gewerbeordnung-Weisungsrecht des Arbeitgebers:
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
Kann der/ie Kollege/in darauf bestehen auf Auszahlung Nein, kann er dann nicht!
LG, nicoline
14.09.2010 um 15:30 Uhr
Ihr kennt sicher auch das Sprichwort " wer richtig liest ist im Vorteil". Sorry aber habe den MTV nicht richtig gelesen (IGBCE) steht expliziet drin ... durch Freizeit auszugleichen. Danke für Eure Antworten
14.09.2010 um 15:33 Uhr
Hallo Löwin, na, wie die Lösung gefunden wird, ist doch egal, Hauptsache, es wird eine gefunden ;-))
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