Erstellt am 14.09.2010 um 12:53 Uhr von zyklus
Hi,
kann mir nur schwer vorstellen, dass dazu nichts im MTV stehen soll. (welcher MTV kommt zur Anwendung?)
Wie sind denn die Überstunden entstanden? Waren sie angeordnet?
Wenn Ihr aber Freizeit "ansparen" könnt, dann habt Ihr bestimmt Arbeitszeitkonten. Wie und wo sind diese denn geregelt?
zyklus
Erstellt am 14.09.2010 um 12:53 Uhr von nicoline
Hallo Löwin,
*Es steht dazu weder etwas im AV ,MTV und es gibt auch darüber nix in einer BV.*
Dann gilt § 106 der Gewerbeordnung-Weisungsrecht des Arbeitgebers:
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
*Kann der/ie Kollege/in darauf bestehen auf Auszahlung*
Nein, kann er dann nicht!
LG, nicoline
Erstellt am 14.09.2010 um 13:30 Uhr von Dielöwin
Ihr kennt sicher auch das Sprichwort " wer richtig liest ist im Vorteil". Sorry aber habe den MTV nicht richtig gelesen (IGBCE) steht expliziet drin ... durch Freizeit auszugleichen.
Danke für Eure Antworten
Erstellt am 14.09.2010 um 13:33 Uhr von nicoline
Hallo Löwin,
na, wie die Lösung gefunden wird, ist doch egal, Hauptsache, es wird eine gefunden ;-))