Berechnung der Arbeitszeit bei Arbeitsunfähigkeit - wie wird das anderswo gehandhabt?
Wer kann mir sagen, wie die Arbeitszeit bei einer AU berechnet wird. Wir haben 3 unterschiedlich lange Schichten , also keine festen Tagesstunden. Die tägliche durchschnittliche Arbeitszeit beträgt 7,7 Std. -> 38,5 Std/Woche. Nun ist ein AN für 2 Wochen krankgeschrieben und hätte in der ersten Woche nur 4 Diensttage mit insgesamt zB 30 Std. werden nur die 30 Std berechnet, oder die 38,5 Std. Anders herum hätte er in der 2 Woche vielleicht 6 Tage Dienst mit insgesamt 41 Std. Werden da die 41 Std. berechnet oder nur die 38,5 Std. !? Wir haben keinen Tarifvertrag oder BV zu diesem Thema. Wie wird es anderswo gehandthabt!?
Community-Antworten (3)
06.03.2006 um 08:45 Uhr
Hallo tine, die Arbeitszeit während der AU wird nach der durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten 13 Wochen berechnet.
06.03.2006 um 08:59 Uhr
Nun ja, was gibt es bei Euch für Verträge oder Vereinbarungen? Bei uns zum Beispiel ist man krank wie geplant, soll heißen, soviel Stunden wie ich geplant war, soviel bekomme ich auch bei Krankheit angerechnet. Auch wir haben nie eine glatte Anzahl von Stunden pro Tag oder Woche. Täve
07.03.2006 um 00:05 Uhr
Hallo tine Bei uns ist es zum Bespiel so das man von den 38,5 Std.Woche ausgeht. In einer BV haben wir, falls ein MA Überstundenfrei hat, hier ein Beispiel geregelt. Mo,Die,Mitw, arbeiten Do frei Freitag Überstundenfrei sa, arbeiten. Der Ma.sich krank meldet, er die Stunden vom freitag nicht verliert. Füher hatte der Ma. Pech die Stunden waren weg.
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