Einblick in Lohen- und Gehaltslisten
Hallo zusammen!
Das der BR nach §80 (2) BetrVG Einblick haben darf ist, auch aufgrund verschiedener Beiträge hier im Forum, klar.
Meine Frage: wenn MA wissen wollen wie sich ihr Gehalt innerhalb eines Teams etc. verhält und der BR die Listen einsieht, wie geben wir den MA Auskunft?
Z. B. „dein Gehalt ist im oberen/mittleren/unteren Drittel? Du liegst über/unter dem Durchschnitt? Dein Gefühl ev. weniger zu bekommen ist richtig/falsch?“ Und wie kann der BR gegenüber allen MA diese Einsichtnahme kommunizieren wenn der AG behauptet "es gibt MA die NICHT wollen das der BR ihr Gehalt einsieht"?
Gruß und schonmal ein schönes WE
don`t worry be happy
Community-Antworten (3)
03.03.2006 um 10:43 Uhr
Also grundsätzlich hat der BR das Recht zur Einsichtnahme auch ohne Zustimmung des betreffenden MA, da kann der AG behaupten was er will!
Mit der Kommunikation gegenüber den MA wäre ich sehr vorsichtig, ich bin mir nicht sicher ob das nicht schon gegen §79 BetrVG verstößt. Der BR kann höchsten gegenüber dem AG argumentieren aber nicht die Informationen in welcher Form auch immer anderen MA zugänglich machen.
03.03.2006 um 10:53 Uhr
@Frank B.: Es geht darum das Einblicksrecht den MA zu "verkaufen". z. B. wg. Prüfung möglicher Ungleichbehandlung von MA in Gehaltsdingen. Was §79 BetrVG angeht: hier stellt sich uns eben die Frage was wir den anfragenden MA als Ergebnis mitteilen. Schon klar das wir nicht sagen dürfen " Meier verdient xxx, Müller yyyy, und Du armes Sch... nur zzz". Und was ein MA mit unserer Antwort bei Gehaltsverhandlungen macht ist (da wir nicht tarifgebunden sind) seine Sache.
03.03.2006 um 10:55 Uhr
Hallo happy, Das Einblickrecht besteht auch unabhängig vom Willen einzelner MA, aber das konkrete Entgelt einzelner MA unterliegt der Verschwiegenheitspflicht § 75 Abs.2 BetrVG. Es kann aber eine anonymisierte Auswertung der Lohn- und Gehaltsdaten auf einer Betriebsversammlung oder am Schwarzen Brett" erfolgen.
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