Erstellt am 01.03.2006 um 13:28 Uhr von Frank B.
Da es dafür keine rechtliche Grundlage gibt, weder vom Gesetzgeber noch in mir bekannten Tarifverträgen ist die ganze Sache fraglich.
Unser AG wollte dies auch tariflich vereinbart haben und ist damit nicht durchgekommen.
Erstellt am 01.03.2006 um 13:48 Uhr von Kölner
Aber hallo...und das das geht.
Dazu gibt es auch Urteile - zumindest ein BAG-Urteil und wenn meine Erinnerung nicht trügt ist dies aus dem Jahr 2001 oder 2002! AkZ habe ich momentan nicht parat.
Eine tarifliche Regelung muss allerdings fehlen; weitere Voraussetzungen müssten in diesem Urteil eigentlich auch noch stehen.
Erstellt am 01.03.2006 um 14:09 Uhr von DocPille
Und wie das geht,
schau mal unter www.arbeitsrecht.de,unter ,kürzung weihnachtsgeld wegen Krankheit'.
da steht alles sehr gut beschrieben.
Erstellt am 01.03.2006 um 14:39 Uhr von Frank B.
Also um die Frage nochmal aufzugreifen, wenn sich der Anspruch auf Weihnachtsgratifikation aus einem Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung ergibt, muss dort auch stehen wie dieser Anspruch gekürzt wird.
Ergibt sich der Anspruch aus dem Arbeitsvertrag muss dies ebenfalls dort drin stehen wie gekürzt wird.
Ansonsten ist eine Kürzung unzulässig.
Ergibt sich der Anspruch aus betrieblicher Übung, kann der AG machen was er will.
Nach Satz 2 des § 4a EFZG darf die Kürzung für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit 25 Prozent des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt nicht überschreiten.
so habe ich es zumindest aus dem link herausgelesen.
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2005/nl_1205.php