Bei Zahlung einer Weihnachtgratifikation soll ab dem 11. Krankheitstag eine 0,5%ige Kürzung pro Tag vorgenommen werden. Ist es rechtens, das diese Kürzungen auch für Krankheitstage nach der 6 Wochenfrist bzw. bei einem vorgenommenen Reha-Aufenthalt durchgeführt werden dürfen?
Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage, die man einsehen kann?