Kürzung von Weihnachtsgratifikationen wegen Krankheit - ist das zulässig?
Bei Zahlung einer Weihnachtgratifikation soll ab dem 11. Krankheitstag eine 0,5%ige Kürzung pro Tag vorgenommen werden. Ist es rechtens, das diese Kürzungen auch für Krankheitstage nach der 6 Wochenfrist bzw. bei einem vorgenommenen Reha-Aufenthalt durchgeführt werden dürfen? Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage, die man einsehen kann?
Community-Antworten (4)
01.03.2006 um 14:28 Uhr
Da es dafür keine rechtliche Grundlage gibt, weder vom Gesetzgeber noch in mir bekannten Tarifverträgen ist die ganze Sache fraglich.
Unser AG wollte dies auch tariflich vereinbart haben und ist damit nicht durchgekommen.
01.03.2006 um 14:48 Uhr
Aber hallo...und das das geht. Dazu gibt es auch Urteile - zumindest ein BAG-Urteil und wenn meine Erinnerung nicht trügt ist dies aus dem Jahr 2001 oder 2002! AkZ habe ich momentan nicht parat. Eine tarifliche Regelung muss allerdings fehlen; weitere Voraussetzungen müssten in diesem Urteil eigentlich auch noch stehen.
01.03.2006 um 15:09 Uhr
Und wie das geht,
schau mal unter www.arbeitsrecht.de,unter ,kürzung weihnachtsgeld wegen Krankheit'. da steht alles sehr gut beschrieben.
01.03.2006 um 15:39 Uhr
Also um die Frage nochmal aufzugreifen, wenn sich der Anspruch auf Weihnachtsgratifikation aus einem Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung ergibt, muss dort auch stehen wie dieser Anspruch gekürzt wird. Ergibt sich der Anspruch aus dem Arbeitsvertrag muss dies ebenfalls dort drin stehen wie gekürzt wird. Ansonsten ist eine Kürzung unzulässig.
Ergibt sich der Anspruch aus betrieblicher Übung, kann der AG machen was er will.
Nach Satz 2 des § 4a EFZG darf die Kürzung für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit 25 Prozent des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt nicht überschreiten.
so habe ich es zumindest aus dem link herausgelesen.
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2005/nl_1205.php
Verwandte Themen
Kürzung/Nichtgewährung steuerfreie Inflationsausgleichsprämie
ÄlterMoin Kollegen, habe mich jetzt mehrere Stunden mit dem Thema der Kürzung bzw. kompletter Nichtgewährung der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie befasst. Tatbestand: Arbeitgeber gewährt die s
Inflationsausgleichsprämie Kürzung wegen Krankheit
ÄlterIst bei einer Zahlung der Inflationsausgleichsprämie im Jahr 2023 eine Kürzung für alle Mitarbeiter die im Jahr 2022 mehr als 3 Tage krank waren zulässig? Die Kürzung war vorher nicht vereinbart und k
Bonuszahlung Entgeltfortzahlungsgesetz
ÄlterMoin Kollegen Bei uns wird ein freiwilliger Bonus (Sondervergütung) ausgezahlt. Die höhe der Auszahlung wird an den Kranktagen gemessen. Dies ist zulässig laut Entgeltfortzahlungsgesetz §4a Wenig
Abzug bei Weihnachtsgeld - wegen Krankheit?
ÄlterDarf der Arbeitgeber bei Krankheit Abzüge bei Jahressonderzahlungen wie Weihnachtsgratifikationen oder Leistungsprämie vornehmen? mfg Huhn
ERA: Kürzung der Leistungsentgeltes wegen Betriebsdurchschnittswert 15%
ÄlterHallo zusammen, im Abschluss-Führungsgespräch zur Einzelzielvereinbarung 2019 teilte mir mein Chef mit, dass mein Zielerreichungsgrad um 3% gekürzt werden soll. Begründet wurde die Kürzung aber nic