Hallo,
Unser AG hat uns in der vergangenen Woche darüber informiert, dass bei uns in 2 Abteilungen an den feiertagen zu Ostern, 1. Mai, Himmelfahrt und Pfingsten gearbeitet werden muss. Da wir das als Gesetzesverstoss betrachten, wollen wir unsere Zustimmung dazu verweigern. Der AG hat das aber nun schon in den betreffenden Abteilungen in die Dienstpläne eingetragen. Darf er das ohne unsere Zustimmung überhaupt? Wie können wir uns hier verhalten?
Vielen Dank für eine baldige Antwort.
Amalia :)