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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Feiertagsarbeit - darf der Arbeitgeber an Feiertagen Arbeit anordnen?

A
Amalia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Unser AG hat uns in der vergangenen Woche darüber informiert, dass bei uns in 2 Abteilungen an den feiertagen zu Ostern, 1. Mai, Himmelfahrt und Pfingsten gearbeitet werden muss. Da wir das als Gesetzesverstoss betrachten, wollen wir unsere Zustimmung dazu verweigern. Der AG hat das aber nun schon in den betreffenden Abteilungen in die Dienstpläne eingetragen. Darf er das ohne unsere Zustimmung überhaupt? Wie können wir uns hier verhalten? Vielen Dank für eine baldige Antwort. Amalia :)

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Community-Antworten (1)

N
nidis

01.03.2006 um 09:24 Uhr

Hallo Amalia! Ob dies ein Gesetzesverstoss ist, kannst eigentlich nur Du bewerten. Im § 10 ArbZG sind die Feiertagsarbeitsbedingungen geregelt (außer ihr habt einen TV der was anderes regelt). Der AG muß aber gemäß § 87BetrVG sich von euch die Zustimmung holen. Die Dienstpläne sind eigentlich ebenfalls mitbestimmungspflichtig nach § 87 BetrVG. Teilt dem AG mit, dass er keine Maßnahme ohne eure Zustimmung machen darf. Falls er es doch tut, Beschluß - Anwalt.

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