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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung fristlos wegen Unfall mit Sachbeschädigung - Erfolgsaussichten einer Klage auf Wiedereinstellung?

U
unerfahren
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Wie weit hat ein Arbeitnehmer bei einer Kündigung vor Gericht Erfolg Glück wenn dieser noch nicht mal wegen dem Vorfall was ich unten Beschreibe Abgemahnt wurde.

Es ist so das der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit einen Großen Unfall mit Sachbeschädigung gebaut hat Es wurde von einer Grobfahrlässigkeit vorgeworfen und fristlos gekündigt. Der BR wurde Informiert und dieser hat der Kündigung nicht zu gestimmt Dem Kollegen hat man eine aufhebungsvertag unterbreitet wenn er nicht damit einverstanden ist wird er fristlos gekündigt
Er möchte weder die Abfindung und undenkbar die Kündigung er wird auf Wiedereinstellung klagen Wird dieser Arbeitnehmer vor Gericht mit einem Positiven Ergebnis wegkommen

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Community-Antworten (4)

B
Brazzo

24.10.2009 um 01:09 Uhr

Hallo,

dass dieser Arbeitnehmer vor Gericht verliert, halte ich nicht für realistisch. Ich weis zwar nicht wie der Arbeitgeber die Grobfahrlässigkeit des Arbeitnehmers begründet, jedoch würde der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer, bei dem man ein grob fahrlässiges Handeln beweisen könnte, a) keinen Aufhebungsvertrag und b) keine Abfindung anbieten. Daher erscheint mir die Erfolgsmöglichkeit des gekündigten Arbeitnehmers vor Gericht für sehr hoch.

Gruß Brazzo

P
paula

24.10.2009 um 02:55 Uhr

ein Spruch der sich immer wieder bewahrheitet:

Vor Gericht und auf hoher See bist du allein in Gottes Hand!

Will sagen: keiner wird dir hier eine valide Einschätzung zu dem geschilderten Sachverhalt geben können! Es gibt zu viele Einflussfaktoren die wir doch gar nicht kennen.

Wie groß ist der Betrieb? Wie lange ist der AN beschäftigt? Sonderkündigungsschutz? Wie hoch ist der Schaden? War der Schden verichert? War er überhaupt versicherbar?

das sind nur die Dinge die mir auf die Schnelle durch den Kopf gehen und da gibt es noch viel mehr. Ohne die Antworten würde ich nie wagen eine Abschätzung zu geben. Schon gar nicht wenn jemand davon (prozess-)taktische Überlegungen abhängig macht.

Klagen kann der AN sicherlich. Sollte er in meinen Augen auch. Im Prozess wird er schon sehen wie das Gericht die Sache einschätzen wird. Hat er denn schon einen Anwalt? Was sagt der denn?

U
unerfahren

24.10.2009 um 16:54 Uhr

Hallo Jepp Anwalt hat er Betrieb ist weit über 100 MA er ist ca 7-8 jahre dabei mhm schaden ist ziemlich Hoch denk mal das läüft über die Firmaversicherung

R
ridgeback

24.10.2009 um 18:02 Uhr

unerfahren, und die Firmenversicherung holt sich das Geld (bei grober Fahrlässigkeit) vom Arbeitnehmer zurück.

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