Erstellt am 23.02.2006 um 19:26 Uhr von Indigo
Spielt doch keine Geige ,denn er hat doch ein Anrecht auf 8 Std. arbeit.
Oder hat er einen Vertrag über Teilzeit ?
Welches Gewerbe wäre noch interessant ?
Erstellt am 23.02.2006 um 19:37 Uhr von Kölner
Woraus ergibt sich denn, dass der AN ein Anrecht auf 8 Std. Arbeit hat?
Das wäre für mich wenigstens zu hinterfragen!
Erstellt am 24.02.2006 um 11:55 Uhr von Ichweißwas
Hallo Spiky,
warum kann Mitarbeiter die 3 Stunden nicht hinten anhängen? Wäre ja sowieso seine reguläre Schicht.
MfG
Ichweißwas
Erstellt am 24.02.2006 um 23:06 Uhr von spiky
Warum soll er 3 Stunden anhängen, er springt ja nicht freiwillig von Spät auf Früh. Er springt ja für einen kranken Mitarbeiter ein. Seine "Normale" Schicht wäre ja Spätschicht gewesen. Er muß halt die gesetliche Ruhezeit von 11 St. zwischen den Schichten einhalten. Der Mitarbeiter hätte ja ohne den kurzen Wechsel (Spät auf Früh) seine 8 Stunden gearbeitet.
MfG Spiky
Erstellt am 27.02.2006 um 07:16 Uhr von Ichweißwas
Hallo Spiky,
es gibt keine Situation, auch nicht bei Springertätigkeiten, 5 Stunden zu arbeiten und dann 8 Stunden bezahlt zu bekommen. Wenn das so wäre hätten wir nur noch Springer.
Also entweder er arbeitet nur 5 Std. und bekommt auch nur soviel bezahlt, oder er hängt noch 3 Stunden dran (wenns geht) und bekommt 8 Stunden bezahlt.
Ichweißwas