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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ausübung der Ruhezeit beim kurzen Schichtwechsel - wie ist da die Rechtslage ?

S
Spiky
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wegen Personalproblemen soll ein Mitarbeiter vom AG aus von Spät (14-22Uhr) auf Frühschicht (6-14Uhr) springen. Er geht Abends um 22 Uhr nach Hause und kommt Morgens nach seiner Ruhezeit von 11 Stunden um 9 Uhr zur Arbeit, dadurch fehlen Ihm 3 Stunden der Frühschicht. Nun sagt der AG, das er 3 Arbeitsstunden abgezogen bekommt die er nicht gearbeitet hat durch seine Ruhezeit. Ist dies Rechtens und wie sieht das bei Springern aus?

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Community-Antworten (5)

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Indigo

23.02.2006 um 20:26 Uhr

Spielt doch keine Geige ,denn er hat doch ein Anrecht auf 8 Std. arbeit. Oder hat er einen Vertrag über Teilzeit ?

Welches Gewerbe wäre noch interessant ?

K
Kölner

23.02.2006 um 20:37 Uhr

Woraus ergibt sich denn, dass der AN ein Anrecht auf 8 Std. Arbeit hat? Das wäre für mich wenigstens zu hinterfragen!

I
Ichweißwas

24.02.2006 um 12:55 Uhr

Hallo Spiky,

warum kann Mitarbeiter die 3 Stunden nicht hinten anhängen? Wäre ja sowieso seine reguläre Schicht.

MfG Ichweißwas

S
spiky

25.02.2006 um 00:06 Uhr

Warum soll er 3 Stunden anhängen, er springt ja nicht freiwillig von Spät auf Früh. Er springt ja für einen kranken Mitarbeiter ein. Seine "Normale" Schicht wäre ja Spätschicht gewesen. Er muß halt die gesetliche Ruhezeit von 11 St. zwischen den Schichten einhalten. Der Mitarbeiter hätte ja ohne den kurzen Wechsel (Spät auf Früh) seine 8 Stunden gearbeitet. MfG Spiky

I
Ichweißwas

27.02.2006 um 08:16 Uhr

Hallo Spiky,

es gibt keine Situation, auch nicht bei Springertätigkeiten, 5 Stunden zu arbeiten und dann 8 Stunden bezahlt zu bekommen. Wenn das so wäre hätten wir nur noch Springer.

Also entweder er arbeitet nur 5 Std. und bekommt auch nur soviel bezahlt, oder er hängt noch 3 Stunden dran (wenns geht) und bekommt 8 Stunden bezahlt.

Ichweißwas

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