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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umzug und damit verbundene Probleme - was wenn Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht eingehalten werden?

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AnkeBW4
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG hat neue Räumlichkeiten angemietet. Wir waren nun mit der für uns zuständigen Sicherheitsfirma vor Ort und dieser Mängel festgestellt. Ein Raum ist unszumutbar für die Kollegen (3 Personen mit Schreibtisch auf 13 qm). Es fehlen die Notausstiege aus den Kellerräumen bzw. Pausenraum. Des weiteren hat er dringend empfohlen für einen Schallschutz an den Schreibtischen zu sorgen, da 41 Personen auf sehr kleinem Raum zusammensitzen. Auch hat das Gebäude an den Ausenwänden nur Glasfronten und er rät uns, dort Lamellen anzubringen. Die GL ist dagegen (zu teuer) und manche Dinge wie Notausstieg kann man immer noch befestigen wenn wir eingezogen sind. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir? Der Umzug in das Gebäude soll am 01.04. sein.

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Community-Antworten (4)

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viktor

22.02.2006 um 16:24 Uhr

Ich würde die Berufsgenossenschaft im Rat fragen und ggf um einen Ortstermin bitten.

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AnkeBW4

22.02.2006 um 16:32 Uhr

Hallo Viktor, es geht viel mehr darum, können wir als BR was dagegen unternehmen? Und wenn was? Wie müssen wir vorgehen. Die Berufsgenossenschaft habe ich schon kontaktiert und um einen Termin gebeten. Dieser dauert aber nocht und wir stehen erheblich unter Zeitdruck. Gruss Anke

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viktor

22.02.2006 um 16:43 Uhr

Ich denke, die BG ist das Mittel der Wahl. Diese kann Auflagen machen. Auch die örtliche Feuerwehr könnte (Notausgänge) hilfreich sein. Alles andere erscheint mir auch nicht effektiver.

Vielleicht fragst Du mal beim www.baua.de nach

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Fayence

22.02.2006 um 16:59 Uhr

Hallo AnkeBW4, hallo viktor, ergänzend würde ich mich an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt wenden.

Gruß Fayence

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