Umzug und damit verbundene Probleme - was wenn Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht eingehalten werden?
Unser AG hat neue Räumlichkeiten angemietet. Wir waren nun mit der für uns zuständigen Sicherheitsfirma vor Ort und dieser Mängel festgestellt. Ein Raum ist unszumutbar für die Kollegen (3 Personen mit Schreibtisch auf 13 qm). Es fehlen die Notausstiege aus den Kellerräumen bzw. Pausenraum. Des weiteren hat er dringend empfohlen für einen Schallschutz an den Schreibtischen zu sorgen, da 41 Personen auf sehr kleinem Raum zusammensitzen. Auch hat das Gebäude an den Ausenwänden nur Glasfronten und er rät uns, dort Lamellen anzubringen. Die GL ist dagegen (zu teuer) und manche Dinge wie Notausstieg kann man immer noch befestigen wenn wir eingezogen sind. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir? Der Umzug in das Gebäude soll am 01.04. sein.
Community-Antworten (4)
22.02.2006 um 16:24 Uhr
Ich würde die Berufsgenossenschaft im Rat fragen und ggf um einen Ortstermin bitten.
22.02.2006 um 16:32 Uhr
Hallo Viktor, es geht viel mehr darum, können wir als BR was dagegen unternehmen? Und wenn was? Wie müssen wir vorgehen. Die Berufsgenossenschaft habe ich schon kontaktiert und um einen Termin gebeten. Dieser dauert aber nocht und wir stehen erheblich unter Zeitdruck. Gruss Anke
22.02.2006 um 16:43 Uhr
Ich denke, die BG ist das Mittel der Wahl. Diese kann Auflagen machen. Auch die örtliche Feuerwehr könnte (Notausgänge) hilfreich sein. Alles andere erscheint mir auch nicht effektiver.
Vielleicht fragst Du mal beim www.baua.de nach
22.02.2006 um 16:59 Uhr
Hallo AnkeBW4, hallo viktor, ergänzend würde ich mich an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt wenden.
Gruß Fayence
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