MA krank - was passiert mit dem alten Urlaub?
Guten Morgen an alle
bei uns ist ein MA erkrankt. Eigentlich hätte er Urlaub (alt). Er wird erst wieder im April kommen. Was passiert mit seinem alten Urlaub?
Verfällt er? wird er gutgeschrieben?
Danke für die Hilfe
Gruß Daniela
Community-Antworten (2)
22.02.2006 um 10:11 Uhr
Hallo Daniela,
der Urlaub verfällt.
Siehe BUrlG § 7 Abs. 3
"Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Falle der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitsnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Jahr zu übertragen."
MfG Ichweißwas
22.02.2006 um 10:11 Uhr
Hallo Daniela, laut Bundesurlaubsgesetz § 7 Abs. 3 Satz 3 muß der alte Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Jahres gewährt und genommen werden. Also verfällt er, aber der AG könnte freiwillig den Urlaub gutschreiben. Ist eine Verhandlungssache, die der BR auch mit einer BV vereinbaren kann.
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