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Verspäteter Arbeitsbeginn - wer kommt für die Ausfallzeit auf?

S
Sams
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen wer kann mir helfen. Wir konnten vor einigen Tagen nicht pünktlich mit der Arbeit beginnen, da die Betriebsräume verschlossen waren. Der "zuständige" Kollege hatte verschlafen, so daß ca. 30 Mitarbeiter vor verschlossener Tür waren. Nun meine Frage, wer kommt den für die Ausfallzeit auf? Da wir nach Stunden bezahlt werden, fehlt uns natürlich die Zeit. Leider wissen wir (BR) aber nicht, ob wir den AG auffordern können die fehlende Zeit trotzdem zu berechnen, da wir ja zur "Verfügung" standen, aber nicht mit der Arbeit beginnen konnten.

3.61501

Community-Antworten (1)

P
pit47

17.02.2006 um 11:40 Uhr

Siehe im BGB § 315 nach.

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