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Sozialabgaben & Steuern auf Verzugszinsen aufgrund verspäteter Zahlung von Gehaltsbestandteilen?

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xxccvv
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, meine liebe Firma hat zugestimmt, dass sie aufgrund verspäteter Zahlung von Gehaltsbestandteilen Verzugszinsen zu zahlen hat. Nun habe ich meine Abrechnung erhalten und sehe, dass die Verzugszinsen dem Bruttomonatsverdienst zugeschlagen wurden, also sozialversicherunge- und steuerpflichtig sind. . . . Ich hätte jetzt je einfach gedacht, dass Verzugszinsen eventuell noch unter die Versteuerung von Zinseinkünften fallen würden, aber das hier hatte ich nicht erwartet. Wer kann mir sagen, was hier richtig ist: voll abgebenpflichtig oder nicht?

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

30.01.2008 um 11:19 Uhr

@xxccvv Das ist tatsächlich falsch. Man sollte den AG darauf hinweisen!

FB
Frank B

30.01.2008 um 13:50 Uhr

Na Kölner, ob du dich mal nicht irrst?

Bei uns gings nicht um verspätete Zahlungen, aber die Verfahrensweise war laut OFD korrekt. Da sich die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit ergeben, sind diese genauso zu behandeln. Oder so ähnlich war die Begründung.

F
Fragender

30.01.2008 um 16:10 Uhr

@Frank B zahlt Ihr auch Sozialabgaben und Stezern auf Eure Reisekostenabrechnung? Da die verzugszinsen vom Arbeitgeber zu verantworten sind hat er für diese aufzukommen.

P
paula

30.01.2008 um 21:46 Uhr

ich halte mich dabei immer an die Unterlagen die Steuer- und Sozialversicherungsprüfer verwenden... "Lexikon für das Lohnbüro" Stichwort Verzugszinsen:

"Verzugszinsen wegen verspäteter Lohnzahlungen gehören nicht zum Arbeitslohn sondern zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen. Sozialvericherungspflicht: nein; Lohnsteuerpflicht: nein"

@xxccvv Das Buch hat Eure Personalabteilung sicher auch. Verweise sie doch einfach mal auf diese Fundstelle

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