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Nachtzuschläge/Samstagmehrarbeit - wann müssen die bezahlt werden?

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Laffo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,muß der AG den AN bei eingeteilter NS und mit dem BR vereinbarten 2 produktionsfreien Tagen für diese beiden NS Zuschläge zahlen?Noch ne 2-te Frage:Muß der AG den AN bei vom BR genehmtigter Mehrarbeit am Samstag diesem den AN auch vergütete,obwohl dieser zwischenzeitlich erkrankte und somit am Samstag AU war? Wäre sehr hilfreich hier mal eine konkrete Antwort zu erhalten. MfG Laffo

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Community-Antworten (2)

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Ichweißwas

17.02.2006 um 11:33 Uhr

Hallo Laffo schaut bitte ins ArbZG § 6 Abs. 5 Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der AG dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage "oder" eingen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgeld zu gewähren.

Zu Frage zwei würde ich sagen, wer keine Mehrarbeit leistet oder leisten kann bekommt diese auch nicht vergütet.

MfG Ichweißwas

OM
Ole Munsen

09.05.2007 um 00:50 Uhr

zu Pkt 1 stimme ich Ichweißwas zu. zu Pkt 2 muss ich sagen,dass der AN serwohl ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat,da sein Dienstplan verlängert wurde und somit eine reguläre Arbeitszeit ist. ...habe den selben Pkt. im Übrigen erst kürzlich mit einem Arbeitsrichter während eines Seminars diskutiert und siehe da ,er bestätigte meine These. Gruß Ole Munsen

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