Erstellt am 14.02.2006 um 22:49 Uhr von Ramses II
Steht denn schon fest wann Du tatsächlich wieder arbeitsfähig sein wirst?
Erstellt am 15.02.2006 um 08:56 Uhr von Ichweißwas
Hallo Edi,
BUrlg § 7 Abs. 3
Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Falle der Übertragung muß der Urlaub in den ersten 3 Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden.
Dies heißt für Dich, wenn Du rechtzeitig wieder arbeitsfähig bist (was ich Dir wünsche) um vor dem 31.3.06 Deinen Resturlaub antreten zu können, muß er Dir auch gewährt werden.
Du solltest ihn dann aber rechtzeitig beim Arbeitgeber beantragen.
Ichweißwas
Erstellt am 15.02.2006 um 09:13 Uhr von Kölner
"Ichweißwas", dass ist bei Krankheit weder so einfach, noch so pauschal und auch nicht eindeutig zu beantworten.
Ggf. kommen nämlich auch noch TV's ins Spiel und die Sozialgesetzgebung! Mir erscheint eine Antwort nur im Zusammenhang mit der Beantwortung von Ramses' II-Frage möglich!
Erstellt am 15.02.2006 um 09:23 Uhr von Edi
Zuerst einmal danke für die Antworten.
Es steht noch nicht fest wann ich wieder arbeiten kann.
Mein Arzt ist sich auch nicht schlüssig, habe ich trotzdem rechte oder ist es wirklich so wenn ich nicht in die Betriebsabläufe integriert bin, das man mich bei der Urlaubsplanung raus lassen kann?
Erstellt am 15.02.2006 um 19:40 Uhr von Ramses II
Edi,
irgendwie entwickle ich Verständnis für die Position Deines AG.