Krank und keine Urlaubsplanung - verfällt der Urlaub bei Langzeiterkrankten?
Ich bin seit August letzten Jahres krank und habe nun von meinem Arbeitgeber Post bekommen, dass er nicht gewillt ist, meinen Jahresurlaub mit in die Planung des Teams zu nehmen. Grundsätzlich gibt es eine BV in der bis Ende Januar der Haupturlaub beantragt sein muss. Kann der Arbeitgeber mich nun aus dieser Planung streichen, weil ich aus der Lohnfortzahlung raus bin? Brauche dringend Antworten! Danke!
Community-Antworten (5)
14.02.2006 um 23:49 Uhr
Steht denn schon fest wann Du tatsächlich wieder arbeitsfähig sein wirst?
15.02.2006 um 09:56 Uhr
Hallo Edi,
BUrlg § 7 Abs. 3 Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Falle der Übertragung muß der Urlaub in den ersten 3 Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden.
Dies heißt für Dich, wenn Du rechtzeitig wieder arbeitsfähig bist (was ich Dir wünsche) um vor dem 31.3.06 Deinen Resturlaub antreten zu können, muß er Dir auch gewährt werden.
Du solltest ihn dann aber rechtzeitig beim Arbeitgeber beantragen.
Ichweißwas
15.02.2006 um 10:13 Uhr
"Ichweißwas", dass ist bei Krankheit weder so einfach, noch so pauschal und auch nicht eindeutig zu beantworten. Ggf. kommen nämlich auch noch TV's ins Spiel und die Sozialgesetzgebung! Mir erscheint eine Antwort nur im Zusammenhang mit der Beantwortung von Ramses' II-Frage möglich!
15.02.2006 um 10:23 Uhr
Zuerst einmal danke für die Antworten.
Es steht noch nicht fest wann ich wieder arbeiten kann. Mein Arzt ist sich auch nicht schlüssig, habe ich trotzdem rechte oder ist es wirklich so wenn ich nicht in die Betriebsabläufe integriert bin, das man mich bei der Urlaubsplanung raus lassen kann?
15.02.2006 um 20:40 Uhr
Edi,
irgendwie entwickle ich Verständnis für die Position Deines AG.
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