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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie viel Unterstützungsstimmen benötigt man bei Personenwahl in einem kleinen Betrieb?

S
sam65de
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind ein kleiner Betrieb mit 22 Mitarbeitern und wollen erstmalig im zweistufigen, vereinfachten Wahlverfahren einen BR gründen. Da unser zukünftiger BR aus 3 Mitgliedern bestehen wird, dürfen wir laut §6 Wahlordnung nur eine Personenwahl und keine Listenwahl durchführen und jeder Kandidat braucht eigene Unterstützungsstimmen. Ist das so richtig? (Ich habe hier im Forum schon andere Meinungen dazu gesehen, siehe 09.02.2006 - 11:19 von Andi)

Wir haben bisher 5 Kandidaten. Wenn jeder 3 Stützunterschriften braucht und nicht für einen anderen Kandidaten unterschreiben darf, bindet jeder Kandidat damit 4 Stimmen (seine eigene und drei andere exklusiv). Damit sind schon 20 von 22 Stimmen vergeben und es kann kein sechster Kandidat mehr kandidieren (für den gibt's nicht mehr genügend Stützunterschriften). Außerdem müssten wir ja vorher absprechen, wer wem welche Stützstimmen gibt, damit auch jeder der 5 Kandidaten genügend Stützstimmen bekommt (sieht ja irgendwie nach Kungelei aus!). Ist das so richtig? Ich habe auch hierzu schon andere Meinungen im Forum gesehen (Unterschriften für die ganze Liste reichen, siehe 08.02.2006 - 14:59 von babsie und 08.02.2006 - 14:14 von Jutta Schmidt). Gleichzeitig gibt's bei den Downloads ein Muster-Formular "011c: Liste zur Erfassung der Wahlvorschläge", wonach jeder eigene Unterschriften benötigt.

Bin ziemlich verwirrt!!! Brauche Hilfe!!!

PS: Wir wollen deshalb mit 5 Kandidaten in die BR-Wahl gehen, damit wir auch genügend Ersatzmitglieder haben.

3.30302

Community-Antworten (2)

O
otto

10.02.2006 um 00:30 Uhr

Hallo sam65de, zunächst ein großes Kompliment! So präzise wie Sie haben nur wenige ihr Anliegen im Forum dargestellt. Zur Sache:

  1. Jeder Wahlvorschlag, nicht jede/r Kandidat/in braucht drei Stützunterschriften. Ein Wahlvorschlag kann - auch im vereinfachten Wahlverfahren - mehrere Kandidaten/innen (drei, vier, fünf usw.) enthalten. Es sind immer nur drei Stützunterschriften erforderlich.
  2. Jede/r Kandidat/in kann auch den eigenen Wahlvorschlag unterstützen. Er/sie bindet also nur zwei, nicht drei fremde Stützunterschriften, weil er/sie sehr wohl den eigenen Wahlvorschlag unterstüzen kann. Wenn Sie das konsequent bis zum Ende durchexerzieren bedeutet das:
  • Es könnte in Ihrem Betrieb - theoretisch - bis zu sieben Wahlvorschläge mit jeweils drei Kandidaten/innen geben.
  • Es ist aber genauso ein einziger Wahlvorschlag mit fünf, sechs, sieben usw. Kandidaten/innen zulässig. Auch dieser Wahlvorschlag braucht nur drei Stützunterschriften. In der Hoffnung geholfen zu haben grüßt otto
S
sam65de

10.02.2006 um 17:38 Uhr

Hallo Otto, vielen Dank für die prompte und präzise Antwort. Wir wollen keine Fehler machen, damit die Wahl später nicht angefochten werden kann.

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