Wahlvorschläge abgegeben - kann es trotz Aussage WV Personenwahl doch noch Listenwahl werden?
Hallo, hier nochmal Miss Eilig. Ist nicht mehr so eilig, aber ich brauche doch noch mal Euren Rat. Die würfel sind gefallen. Alle Kandidaturen wurden heute bis 9.00 Uhr eingereicht. Nachdem wir ja mehr aus Nichtwissen die vom WV vorgefertigten Formulare einzeln eingereicht und daduch eine Listenwahl ausgelöst haben, haben wir heute früh noch schnell sicherheitshalber eine zweite Liste, wir vier Kandidaten zusammengefasst, abgegeben. Nach lauwarmen Diskussionen mit dem Wahlvorstand = BR, haben wir uns auch noch auf der - angeblich einzigen Liste der "Gegenpartei" (jetziger BR), mit eigenen 3 Stützunterschriften ein- bzw. nachgetragen, weil wir ja der vereinbarten Personenwahl nicht im Wege stehen wollen, Ist ja auch in unserem Sinne. Der WV = BR hat uns versichert, dass es von ihrer Seite aus nur diese einzige Liste gäbe. Können wir uns auf diese Aussage verlassen?
Wir bekommen jetzt die bewussten Schreiben, nach denen wir uns innerhalb von 3 Tagen entscheiden müssen, mit welcher Liste wir nun endgültig "ins Rennen" gehen wollen. Trotz mehrfacher Versicherung des WV, dass dem nicht so sei, wissen wir jetzt allerdings nicht, ob von den 6 "Gegenpartei-Kandidaten" sich nicht doch auch einer mit dieser Einzelliste angemeldet hat und der Personenwahl nicht zustimmt. In diesem Fall wird es umgehend eine Listenwahl und wir vier Kandidaten stehen - sollten wir vorher der Gesamtliste = Personenwahl zugestimmt haben, auf den letzten vier Plätzen mit Null Chance, in den BR zu kommen.
Frage 1: Sollte es doch noch zu einer Listenwahl kommen und wir vorher schon der "Personenwahl-Gesamtliste" zugestimmt haben, können wir nicht mehr auf auf unsere 4-Personen-Liste "umsteigen". Das ist doch so richtig, oder?
Frage 2: Können wir uns auf die Aussage des WV, dass es sonst nur noch diese Gesamtliste gibt, verlassen?
Frage 3: Wenn wir unsere Antwort kurz vor Ablauf der Frist abgeben, muss uns der WV informieren, ob bis jetzt jemand dieser Gesamtliste doch nicht zugestimmt hat? Der WV hat mehrfach betont, wenn einer nicht zustimmt, kann er natürlich nichts dafür, auf der anderen Seite immer wieder betont, dies läge allerdings nur an uns vier. Passt irgendwie nicht ganz.
Sorry, bißchen viel Text, aber wichtig für uns. Nochmal herzlichen Dank im voraus.
Schöne Grüße - Miss Eilig
Community-Antworten (4)
20.02.2006 um 14:04 Uhr
Nach meiner Ansicht habt ihr jetzt schon Listenwahl, wenn Euer Wahlvorstand korrekt handelt. Ihr habt vier Einzellisten und eine gemeinsame Liste mit vier Kandidaten sowie die Liste des BR mit Euren Unterschriften versehen. Der Wahlvorstand hat keine Aussagen über Wahllisten zu machen und ob Ihr den Aussagen des Wahlvorstandes trauen könnt, müßt Ihr selber wissen. Aber als Wähler hätte ich weder zu Euch oder zu Eurem Wahlvorstand Vertrauen.
20.02.2006 um 16:03 Uhr
Also für mich ist diese Situation völlig verworren und meiner Ansicht nach schon jetzt nicht mehr so heilbar, dass eine unanfechtbare Wahl machbar ist.
Wie groß seid ihr denn? Über 100 Wahlberechtigte?
Als Wahlvorstand mit Mut zur Lücke (man wird ja damit angreifbar) würde ich behaupten, dass alle Vorschlagslisten aufgrund einer fehlerhaften Einweisung einer Hilfskraft im Reisswolf statt im Kopierer gelandet sind. Dann kann er Nachfrist einräumen, oder das Wahlverfahren nochmals neu aufsetzen. ;-)))
Meine Liste ist heute (als einzige) form- und fristgerecht beim WV gelandet. Um 16 Uhr befinde ich als WV darüber.
Gruesse w-j-l
20.02.2006 um 16:34 Uhr
Hi Missie,
kurze Antworten auf viel Text:
-
JA
-
NEIN
-
NEIN
NoLi
20.02.2006 um 22:50 Uhr
Hallo Miss Eilig,
"haben wir uns auch noch auf der - angeblich einzigen Liste der "Gegenpartei" (jetziger BR), mit eigenen 3 Stützunterschriften ein- bzw. nachgetragen" = schon mal nicht korrekt - aber von mir aus "Schwamm drüber"
Frage 1: Nochmal. Eine Persönlichkeitswahl kann rechtlich nicht vereinbart werden. Daher lautet meine Antwort abweichend von NoLi "NEIN"
Frage 2: Kann hier keiner beantworten. Vertrauensfrage!
Frage 3: Macht hinten und vorne keinen Sinn. Für die Einreichung einer formell gültigen Liste ist nur der Listenführer verantwortlich. Allein die Prüfung der Gültigkeit obliegt dem Wahlvorstand.
"sollten wir vorher der Gesamtliste = Personenwahl zugestimmt haben, auf den letzten vier Plätzen mit Null Chance, in den BR zu kommen"
Siehe Antwort 1. Ausserdem spielt ein "Listenplatz" bei einer Persönlichkeitswahl keine Rolle, da die Kandidaten direkt gewählt werden. Womit wir wieder bei der Glaubensfrage wären und diese wird an dieser Stelle definitiv nicht beantwortet werden können.
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