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Änderung Vorschlagliste BR-Wahl

I
ich_bins
Apr 2024 bearbeitet

Hallo, ich versuche gerade Ungereimtheiten unserer letzten BR-Wahl zu klären. Das hat zwar keine Auswirkungen, aber ich würde gerne wissen, ob damals fehlerhaft gehandelt wurde.

Betriebsgröße >200 MA bisher immer Personenwahl, da nur eine Liste eingereicht wurde.

Damals wurden MA zu BR-Wahl auf eine Liste geschrieben, die MA haben durch ihre Unterschrift der Bewerbung zugestimmt. Die MA gingen von einer Personenwahl aus. Dann wurde eine weitere Liste eingereicht und es wurde aus der Personenwahl eine Listenwahl. Ob es schon Unterstützungsunterschriften gab, ist mir nicht bekannt, aber alle Bewerber hatten unterschrieben.

Als dann die Listenwahl bekannt wurde hat der Listenführer eine neue Liste erstellt und die Positionen entsprechend umsortiert ohne die Bewerber zu informieren. Somit war klar, dass alle ab Position 10 definitiv nur als Ersatzmitglied gewählt werden können.

War dieses umsortieren, nach Zustimmung der Bewerber zur Personenwahl zulässig? Hätten die Bewerber nicht darauf hingewiesen werden müssen, dass aus der Personenwahl nun eine Listenwahl geworden ist um sich evtl. einer weiteren Liste anzuschließen oder eine eigene Liste einzureichen?

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Community-Antworten (2)

OH
Olav HB

10.04.2024 um 11:44 Uhr

Eine einmal eingereichte und vom Wahlvorstand nicht beanstandete Liste kann nachträglich m.E. nicht mehr geändert werden. Ist der Bewerbungsfrist abgelaufen, müssen die Wahlvorschläge ja veröffentlicht werden, eine Änderung nachträglich würde bedeuten, dass Wahlzettel und Veröffentlichung nicht identisch sind, somit wäre die Wahl zumindest anfechtbar

C
celestro

10.04.2024 um 11:54 Uhr

"War dieses umsortieren, nach Zustimmung der Bewerber zur Personenwahl zulässig?"

Nein!

"Hätten die Bewerber nicht darauf hingewiesen werden müssen, dass aus der Personenwahl nun eine Listenwahl geworden ist um sich evtl. einer weiteren Liste anzuschließen oder eine eigene Liste einzureichen?"

Ja!

Die Antwort von Olav HB ist zwar nicht falsch ... allerdings trifft das eben auch nur zu, wenn die Liste bereits beim Wahlvorstand eingereicht gewesen ist. Und das würde ich angesichts von:

"Ob es schon Unterstützungsunterschriften gab, ist mir nicht bekannt, aber alle Bewerber hatten unterschrieben."

bezweifeln. Aber letztlich egal ... man darf ohne die Zustimmung der Anderen da nicht einfach rumändern.

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