Listenwahl Pflicht?
Hallo allerseits,
bei unserer letzten Betriebsratswahl gab es durch Unwissenheit mancher Kollegen unbeabsichtigt eine Listenwahl, anstatt wie gewohnt eine Personenwahl. Einige Kollegen waren mit dem Ergebnis nicht zufrieden und streben für die jetzige bevor stehende Wahl wieder unsere alte Form der Personenwahl an. Auf der jetzigen Bekanntgabe für die bevor stehenden Wahlen steht, das man Listenvorschläge bis zu einem bestimmten Datum abgeben kann.
Meine Fragen: Muss automatisch wieder eine Listenwahl folgen oder kann man einfach wieder zur vereinfachten Wahlform, der Personenwahl übergehen? Falls der einfache Übergang zur Personenwahl möglich ist, gibt es Gesetze dafür auf die man sich berufen, und die man als Nachweis aufführen kann? Ist der derzeitige Betriebsrat verpflichtet auf die Möglichkeit das es wieder eine Personenwahl geben kann hin zu weisen, und falls ja gibt es dafür vielleicht auch ein Gesetz?
Schon mal im voraus vielen Dank für die Antworten
Community-Antworten (2)
06.03.2010 um 22:46 Uhr
Gürteltier, vielleicht solltest Du Deinen Gürtel etwas öffnen, damit Du besser verstehen kannst, dass die Listenwahl die normale Wahl ist, die Wahl aber auch stattfinden kann, wenn es nur eine Liste/Personenwahl gibt!
gab es durch Unwissenheit mancher Kollegen unbeabsichtigt eine Listenwahl Na, da wär ich mir nicht so sicher!
*und streben für die jetzige bevor stehende Wahl wieder unsere alte Form der Personenwahl an. * Niemand kann/darf verhindern das eine zweite Liste auftaucht und dann habt Ihr wieder eine Listenwahl, auch wenn Ihr noch so gerne eine Personenwahl hättet!
Muss automatisch wieder eine Listenwahl folgen oder kann man einfach wieder zur vereinfachten Wahlform, der Personenwahl übergehen? Nein! Es kommt zu einer Personenwahl, wenn keine zweite Liste eingereicht wird, dazu übergehen oder es fordern oder bestimmen ist gesetzeswidrig!
Falls der einfache Übergang zur Personenwahl möglich ist, gibt es Gesetze dafür auf die man sich berufen, und die man als Nachweis aufführen kann? Ist nicht möglich und deshalb gibt es auch kein Gesetz dafür!
Ist der derzeitige Betriebsrat verpflichtet auf die Möglichkeit das es wieder eine Personenwahl geben kann hin zu weisen, und falls ja gibt es dafür vielleicht auch ein Gesetz? Er ist nicht verpflichtet und deshalb gibt es auch kein Gesetz dafür!
§ 14 Wahlvorschriften (2) Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Sie erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, wenn nur ein Wahlvorschlag eingereicht wird oder wenn der Betriebsrat im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a zu wählen ist.
07.03.2010 um 00:51 Uhr
Nur eine Listenwahl kann erzwungen werden (durch das Einreichen einer 2. Liste), eine Personenwahl nicht. Bei einer Niederlassung von uns haben sich die beiden Listenvertreter auf eine gemeinsame Liste geeinigt. Dadurch gibt es dort Personenwahl. Ist aber prinzipiell sehr gefährlich, wenn ein dritter jetzt eine Liste bringt, haben die anderen das Problem, das die Positionen der Bewerber fix sind. Und diese entscheiden ja letztendlich über die Chance bei einer Listenwahl in den BR zu kommen.
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