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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beschluss im Betriebsrat - Anträge beliebig oft wiederholen?

M
Meiki
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betriebsrat wurde in der letzten Sitzung ein Antrag des Vorsitzenden bei Stimmengleichheit abgelehnt. Nun hat er den gleichen Antrag wieder auf die Tagesordnung genommen, wohlwissend das in der jetzigen Sitzung zwei Ersatzmitglieder anwesend sind die ihm wohlgesonnen sind.

Kann man solche Anträge beliebig oft wiederholen?

Der Antrag war die Abwahl des Delegierten in den GBR. Dieser hatte dort bei einer Abstimmung nicht so gestimmt wie es dem Vorsitzenden recht war sondern hatte sich enthalten.

4.91406

Community-Antworten (6)

D
DocPille

03.04.2008 um 16:14 Uhr

Ich denke solange der Beschluss noch keine Aussenwirkung hat,kann er wiederholt auf die Tagesordnung gesetzt werden.

P
packer

03.04.2008 um 16:17 Uhr

worum gehts denne?

D
DocPille

03.04.2008 um 16:40 Uhr

Das nächste mal gleich dazu schreiben.Der Betriebsrat kann kein Mitglied aus dem GBR abwählen.

§48 BetrVG

W
w-j-l

03.04.2008 um 16:44 Uhr

DocPille???????

Wieso soll das nicht möglich sein? Woher hast Du denn diese Weisheit?

Der BR kann natürlich jederzeit seine Delegation in den BR ändern! Auch wenn das wegen der Kontinuität der Arbeit dort nicht sinnvoll ist.

DP
doc pille

03.04.2008 um 16:48 Uhr

w-j-l von OBI

D
DocPille

03.04.2008 um 16:48 Uhr

Sorry habr den §49 nicht gelesen.Asche auf mein Haupt

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