Betriebsurlaub im November - kann das einfach so angeordnet werden?
Kann der AG Betriebsurlaub vom 30.10.-26.11. also außerhalb jeglicher normalen Urlaubszeit anordnen?
Community-Antworten (4)
08.02.2006 um 16:25 Uhr
§ 7 BUrlG: Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer ..... entgegenstehen.
und
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Urlaub; siehe §87 BetrVG
08.02.2006 um 16:33 Uhr
Danke für die schnelle Antwort, bringt mich aber noch nicht weiter. Unser Hotel wird fast einen Monat geschlossen, der Betriebsrat wurde soweit ich weiß nicht gefragt. Zwei Drittel des Jahresurlaubs im November nehmen zu müssen ist nicht im Sinne der AN.
08.02.2006 um 16:40 Uhr
Der Betriebsrat muss gefragt werden. Ein Urlaubsplan ohne Zustimmung des BR ist nicht möglich. Der BR sollte seine Mitbestimmung einfordern und ggf. Rechtsmittel in Anspruch nehmen.
Sinnvoller Weise sollte er aber konkrete Vorschläge haben, wie er die Urlaubsregelung sieht.
09.02.2006 um 08:56 Uhr
... wobei Betriebsurlaub aber einen "dringenden betrieblichen Grund" darstellt ...
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