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Betriebsurlaub im November - kann das einfach so angeordnet werden?

FH
Franz Högener
Jan 2018 bearbeitet

Kann der AG Betriebsurlaub vom 30.10.-26.11. also außerhalb jeglicher normalen Urlaubszeit anordnen?

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Community-Antworten (4)

V
viktor

08.02.2006 um 16:25 Uhr

§ 7 BUrlG: Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer ..... entgegenstehen.

und

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Urlaub; siehe §87 BetrVG

FH
Franz Högener

08.02.2006 um 16:33 Uhr

Danke für die schnelle Antwort, bringt mich aber noch nicht weiter. Unser Hotel wird fast einen Monat geschlossen, der Betriebsrat wurde soweit ich weiß nicht gefragt. Zwei Drittel des Jahresurlaubs im November nehmen zu müssen ist nicht im Sinne der AN.

V
viktor

08.02.2006 um 16:40 Uhr

Der Betriebsrat muss gefragt werden. Ein Urlaubsplan ohne Zustimmung des BR ist nicht möglich. Der BR sollte seine Mitbestimmung einfordern und ggf. Rechtsmittel in Anspruch nehmen.

Sinnvoller Weise sollte er aber konkrete Vorschläge haben, wie er die Urlaubsregelung sieht.

MI
merlin I

09.02.2006 um 08:56 Uhr

... wobei Betriebsurlaub aber einen "dringenden betrieblichen Grund" darstellt ...

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