Erstellt am 07.02.2006 um 09:06 Uhr von Frank B.
Im Arbeitszeitgesetz steht, dass Montag bis Samstag Arbeitstage sind, demzufolge hat die Kollegin bis Samstag zu arbeiten.
Gilt ein Tarifvertrag der etwas anderes vorsieht, sieht es schon anders aus. Weiterhin ist zu bedenken ob es einen Betriebsrat gibt.