Freier Tag - steht der auch bei Krankheit zu?
Bei uns wird von Montag bis Sonnabend gearbeitet. Eine Kollegin war von Montag bie einschließlich Mittwoch krank geschrieben. Sie hat dann von Dnnerstag bie Sonnabend gearbeitet. Hätte ihr nicht ein freier Tag zugestanden? In welchem § Finde ich das?
Community-Antworten (1)
07.02.2006 um 10:06 Uhr
Im Arbeitszeitgesetz steht, dass Montag bis Samstag Arbeitstage sind, demzufolge hat die Kollegin bis Samstag zu arbeiten. Gilt ein Tarifvertrag der etwas anderes vorsieht, sieht es schon anders aus. Weiterhin ist zu bedenken ob es einen Betriebsrat gibt.
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