Erstellt am 06.02.2006 um 22:17 Uhr von otto
Hallo the daltons (welcher dalton schreibt hier?),
ziemlich schwieriges Problem, nicht nur für Neulinge im BR. Das Mitbestimmungsrecht des BR ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Zif. 3 BetrVG. Es betrifft drei kollektiv-rechtliche Tatbestände:
- Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit überhaupt oder gibt es dazu Alternativen? Beachten Sie § 92a BetrVG
- Welche Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmergruppen sollen betroffen sein?
- Im welchem Umfang und wie lange soll die Arbeitszeit verkürzt werden?
Bei den Entscheidungen gelten die allgemeinen Regeln:
- Gleichbehandlungsgrundsatz; das bedeutet z.B., dass ein Arbeitnehmer nicht auf 50% seiner Arbeitszeit reduziert werden darf und ein anderer vergleichbarer Arbeitnehmer gar nicht.
- Auch hier gibt es eine Art "Sozialauswahl"; es ist z.B. einem Arbeitnehmer ohne Unterhaltsverpflichtungen eher zuzumuten, auf mehr Arbeitszeit zu verzichten als einem Arbeitnehmer mit zwei kleinen Kindern.
Letztlich kann man sachgerecht nur entscheiden, wenn man alle Details kennt. Deshalb mein Rat: Der BR möge sich fachkundigen Rat einholen. Mir hat die W.A.F. schon einmal geholfen, in einer solchen Angelegenheit einen geeigneten Sachverständigen zu finden.
Gruß otto