Hilfe! Bei uns wird Kurzarbeit geplant. Was kan der BR tun?
Hilfe! Bei uns wird Kurzarbeit geplant. Inwieweit haben wir Mitbestimmungsrecht bezüglich der Stundenanzahl der AN? Es sollen nur bestimmte MA in KA gehen, und andere wiederum nicht, obwohl für die genauso wenig Arbeit vorhanden ist. Da kommt es natürlich zu mießer Laune im Betrieb. "Wieso ich, und der nicht...?" Wie verhalten wir uns korrekt?? Was ist die beste Lösung? Sind noch nicht so lange im Betriebsrat, und werden gleich so gefordert. Danke
Community-Antworten (1)
06.02.2006 um 23:17 Uhr
Hallo the daltons (welcher dalton schreibt hier?), ziemlich schwieriges Problem, nicht nur für Neulinge im BR. Das Mitbestimmungsrecht des BR ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Zif. 3 BetrVG. Es betrifft drei kollektiv-rechtliche Tatbestände:
- Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit überhaupt oder gibt es dazu Alternativen? Beachten Sie § 92a BetrVG
- Welche Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmergruppen sollen betroffen sein?
- Im welchem Umfang und wie lange soll die Arbeitszeit verkürzt werden? Bei den Entscheidungen gelten die allgemeinen Regeln:
- Gleichbehandlungsgrundsatz; das bedeutet z.B., dass ein Arbeitnehmer nicht auf 50% seiner Arbeitszeit reduziert werden darf und ein anderer vergleichbarer Arbeitnehmer gar nicht.
- Auch hier gibt es eine Art "Sozialauswahl"; es ist z.B. einem Arbeitnehmer ohne Unterhaltsverpflichtungen eher zuzumuten, auf mehr Arbeitszeit zu verzichten als einem Arbeitnehmer mit zwei kleinen Kindern. Letztlich kann man sachgerecht nur entscheiden, wenn man alle Details kennt. Deshalb mein Rat: Der BR möge sich fachkundigen Rat einholen. Mir hat die W.A.F. schon einmal geholfen, in einer solchen Angelegenheit einen geeigneten Sachverständigen zu finden. Gruß otto
Verwandte Themen
Dienstplan,xü Abbau
ÄlterTVöD-vka angelehnt, Betriebsrat / BetrVG , Wohnheim , Wechselschicht, Vollzeit 39 Stunden Der Dienstplan kommt jeden Monat neu und meist erst ca.7 Tage vorher. Und dann immer mit Überraschung und Übe
Mehrarbeit während der Kurzarbeit (Zeitraum ist unklar)
ÄlterHallo alle zusammen, ich hab eine Frage: Das Unternehmen hat für die Monate Jul bis Ende Dezember mit Zustimmung des Betriebsrates und gültiger Betriebsvereinbarung (Gültigkeit von 07 - 12/14) Kur
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Fragen rund um die Kurzarbeit
ÄlterUnsere Arbeitgeberin hat es sich nicht nehmen lassen am frühen Morgen (um 04.30 h zum Arbeitsbeginn) höchstpersönlich den Mitarbeitern die bevorstehende Kurzarbeit anzukündigen. Der Betriebsrat wusste
Kurzarbeit / Coronakrise: dringende Fragen!
ÄlterMoin moin an alle, ich habe einige wichtige und dringende Fragen. Meine Frau hat gestern am 17.03. ein Schreiben vom Arbeitgeber erhalten, dass ab 16.03.2020 Kurzarbeit ansteht. Jeder Arbeitnehmer/in