W.A.F. LogoSeminare

Sonderurlaub - wann gibt es den?

OJ
Onkel jojo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht, wenn Eltern oder Schwiegereltern verstorben sind.

Onkel jojo

3.84906

Community-Antworten (6)

V
viktor

06.02.2006 um 09:52 Uhr

Hierzu gibt es recht unterschiedliche Regelungen in den jeweiligen Manteltarifverträgen .

R
rainbow1979

06.02.2006 um 10:40 Uhr

Aber du könntest ja mal schreiben, welcher Tarifvertrag gilt, vielleicht hat ja jemand den passenden zur Hand?

lg rainbow

OJ
Onkel jojo

06.02.2006 um 10:50 Uhr

Hallo,

Tarifvertrag ist bei uns ein Fremdwort. Ich bin in einem Callcenter tätig.

Onkel jojo

E
edelweis

06.02.2006 um 15:00 Uhr

Hallo, Viktor hat Recht. Lt. § 3 BurlG wird Sonderurlaub inTarifverträgen,EInzelverträgen und B.V.'s etc. geregelt. Keine übergeordneten Gesetze vorhanden.

F
Friedel

07.02.2006 um 13:16 Uhr

moin, moin, was ist denn mit §616 BGB, der bietet in seiner Kommentierung doch ein weites Feld. friedel

P
Penne

08.02.2006 um 12:00 Uhr

§616 BGB greift zumindest bei den Eltern, sofern der AG nicht in den Arbeitsverträgen die Wirksamkeit von §616 BGB ausgeschlossen hat. Dies ist bei diesem Paragraphen möglich (Formulierung z.B. "Bezahlt wird nur geleistete Arbeit. Ansprüche aus § 616 BGB sind ausgeschlossen.").

Wie das bei Schwiegereltern aussieht, vermag ich jedoch nicht zu sagen.

Ihre Antwort