Erstellt am 06.02.2006 um 08:52 Uhr von viktor
Hierzu gibt es recht unterschiedliche Regelungen in den jeweiligen Manteltarifverträgen .
Erstellt am 06.02.2006 um 09:40 Uhr von rainbow1979
Aber du könntest ja mal schreiben, welcher Tarifvertrag gilt, vielleicht hat ja jemand den passenden zur Hand?
lg rainbow
Erstellt am 06.02.2006 um 09:50 Uhr von Onkel jojo
Hallo,
Tarifvertrag ist bei uns ein Fremdwort. Ich bin in einem Callcenter tätig.
Onkel jojo
Erstellt am 06.02.2006 um 14:00 Uhr von edelweis
Hallo,
Viktor hat Recht. Lt. § 3 BurlG wird Sonderurlaub inTarifverträgen,EInzelverträgen und B.V.'s etc. geregelt. Keine übergeordneten Gesetze vorhanden.
Erstellt am 07.02.2006 um 12:16 Uhr von friedel
moin, moin,
was ist denn mit §616 BGB, der bietet in seiner Kommentierung doch ein weites Feld.
friedel
Erstellt am 08.02.2006 um 11:00 Uhr von Penne
§616 BGB greift zumindest bei den Eltern, sofern der AG nicht in den Arbeitsverträgen die Wirksamkeit von §616 BGB ausgeschlossen hat. Dies ist bei diesem Paragraphen möglich (Formulierung z.B. "Bezahlt wird nur geleistete Arbeit. Ansprüche aus § 616 BGB sind ausgeschlossen.").
Wie das bei Schwiegereltern aussieht, vermag ich jedoch nicht zu sagen.