In einem Möbelgeschäft wird von Montag bis Sonnabend gearbeitet. Zum Ausgleich bekommen die Mitarbeiter einen freien Tag in der Woche.
Für die bisherige Urlaubsregelung galt: 36 Tage Urlaub im Jahr. Bei Beantragung für eine Woche musssten daher insgesamt 6 Tage beantragt werden. Nach Betriebsübergang zu einem anderen Möbelunternehmen gilt nun folgender Leitspruch: nur noch 24 Tage gesetzlicher Urlaub nach BUG und weiterhin sechs Tage die Woche beantragen. Ist das überhaupt richtig. Es wird weiterhin ein freier Tag in der Woche gewährt. das paßt irgendwie nicht zusammen. da in dieser Firma kein Betriebsrat existiert und die Gewerkschaft wahrscheinlich noch nicht mal weiß, dass dieser Laden (größere Handelskette) existiert, stelle ich hier stellvertretend für etwa 20 Mitarbeiter die Frage.