Erstellt am 05.02.2006 um 12:05 Uhr von Kölner
Gibt es dazu eine Betriebsvereinbarung?
Betriebsrat?
§ 613a BGB regelt den Betriebsübergang - wie sah denn die Information des Eures AG aus? Hat er Euch aufgeklärt? Ist zu diesem Sachverhalt etwas gefragt oder gesagt worden? Ist die Widerspruchsfrist schon abgelaufen?
Fragen über Fragen...
Erstellt am 05.02.2006 um 13:00 Uhr von Mike
Also,da du das ja in die Hand genommen hast,würde ich euch vorschlagen,ihr wählt erstmal einen Betriebsrat.Dazu seid ihr durchaus berechtigt!Dann kann ja über Urlaub verhandelt werden.Grundsätzlich ist der Ag so ja ungebunden und kann mehr oder weniger tun was er will! Unter anderem auch Urlaub kürzen.
Erstellt am 05.02.2006 um 13:08 Uhr von Kölner
Mike, der Urlaubsanspruch ist nicht in einer Betriebsvereinbarung verhandelbar.
Erstellt am 05.02.2006 um 13:59 Uhr von Ramses II
Grundsätzlich gilt dass wenn nicht anders vereinbart der Urlaub in WERKtagen gerechnet wird.
24 WERKtage Urlaub sind auch der gesetzliche Anspruch.
Was war denn die alte Rechtsgrundlage für den Urlaubsanspruch?
Arbeitsvertrag? Dann wäre nur über eine Änderungskündigung (oder freiwllige Vereinbarung) eine Änderung möglich.
Tarifvertrag? Dieser wäre dann beim Betriebsübergang individualrechtlich übergegangen, also Bestandteil des Arbeitsvertrages und damit: Siehe oben.
Erstellt am 05.02.2006 um 19:11 Uhr von Hardy
Also, weder ein Betriebsrat existiert (die Mitarbeiter haben viel zu viel Angst, (wegen sofortiger Kündigung) noch Unterstützung von ver.di. Es gibt kein Betriebsübergang, keinen Sozialplan, keine BV. Hier herrscht Kapitalismus anno 1848. Wer krankt ist, oder das maul aufmacht wird besonders beobachtet, bzw gefeuert. Nicht umsonst kann die Firma erfolgreich sein (Umsatz)
Erstellt am 05.02.2006 um 19:17 Uhr von Ramses II
Hardy,
Ihr müsst Euch überlegen ob Ihr Euch wehren wollt. Die gute Fee kommt jedenfalls nicht.
Erstellt am 06.02.2006 um 07:05 Uhr von bernd
Hallo Hardy,
hattet Ihr einen BR. Den Betriebsübergang habt Ihr doch gemacht, also gibt es auch einen. Selbst wenn es keine mit dem alten bzw. neuen AG verhandelten Dokus dazu gibt. Laut BGB 613a hat ein BÜ stattgefunden und jedem stehen die Rechte nach dem BGB zu. Also wehrt Euch. In diesem Zusammenhang könnt Ihr ja in diesem Laden gleich einen BR, oder was auch immer zu Eurer Gegenwehr gut ist, gründen.
Erstellt am 06.02.2006 um 07:34 Uhr von Hardy
Also noch einmal: Es gab und gibt keinen BR im dieser Firma. Den Betriebsübergang hat der Arbeitsgeber alleine gemacht. Es hat für jeden Mitabeiter einen neuen Arbeitsvertrag gegeben, in dem der Urlaub auf den gesetzlichen Grundurlaub eingestellt wurde. Der Arbeitsvertrag musste sofort unterschrieben werden, oder der Mitarbeiter konnte seine Tasche packen.
Nochmals zur Frage: Kann der Arbeistgeber verlangen, dass für eine Woche Urlaub, 6 Tage geschrieben werden müssen. Der Arbeitgeber gewährt doch für den gearbeiteten Sonnabend einen freien Tag in der Woche. Also arbeitet der Arbeitnehmer doch nur 5 Werktage. Wieso dann 6 Werktage Urlaub?
Erstellt am 06.02.2006 um 07:58 Uhr von Kölner
Was willst Du denn hören, Hardy? Ein Nein? Ein Ja?
Egal ist es doch sowieso, wehren werdet Ihr Euch doch sowieso nicht.
Wenn Ihr Euch doch wehren wolltet, dann müsstet Ihr m.E. einen "strengen Ritt durch das BGB" machen: § 613a BGB, § 242 BGB usw.
Da hilft dann wieder nur ein Anwalt.