Schichtzulage - kann die rückwirkend eingefordert werden?
Guten Tag, Ich wurde 2001 in meiner Firma eingestellt. Un durch die veränderung des Trifrechts habe ich mitbekommen das mir seit Einstellung die Schichtzulage nicht bezahlt wurde. Ab nächsten Monat wird sie nun bezahlt. Aber wie sieht es mit den Ausstehenden Geld aus. Bis wie lange kann ich die Schichtzulage rückwirkend einfordern
Community-Antworten (1)
26.09.2005 um 12:33 Uhr
Traurig aber wahr: In vielen Arbeits- und Tarifverträgen ist eine halbjährliche Ausschlussfrist vereinbart. Wenn dem nicht so ist, dann gelten u.a. die Fristen vom BGB.
Ich würde grundsätzlich empfehlen alles rückwirkend zu fordern und abzuwarten, was der AG dazu sagt. Es ist zwar die Pflicht eines jeden AN seine Lohn-/Gehaltsabrechnung stets auf Richtigkeit zu kontrollieren, doch könnte dem AG auch "unlauteres Verhalten und/oder einseitige Verletzung der vertraglichen Pflichten" vorgeworfen werden. Viel Glück
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