Erstellt am 26.09.2005 um 10:33 Uhr von Kölner
Traurig aber wahr:
In vielen Arbeits- und Tarifverträgen ist eine halbjährliche Ausschlussfrist vereinbart. Wenn dem nicht so ist, dann gelten u.a. die Fristen vom BGB.
Ich würde grundsätzlich empfehlen alles rückwirkend zu fordern und abzuwarten, was der AG dazu sagt. Es ist zwar die Pflicht eines jeden AN seine Lohn-/Gehaltsabrechnung stets auf Richtigkeit zu kontrollieren, doch könnte dem AG auch "unlauteres Verhalten und/oder einseitige Verletzung der vertraglichen Pflichten" vorgeworfen werden.
Viel Glück