Hallo zusammen,
ich suche mich schon wieder dusselig in den Gesetzen, vor allem im Arbeitszeitgesetz.
Wo kann ich nachlesen, dass die Stunden einer Nachtschicht, die ab 00:00 Uhr gearbeitet werden, zum Vortag dazuzurechnen sind, soweit die Schicht vor 24:00 Uhr begonnen wurde?
Vielen Dank vorab!
Täve