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Kostenübernahme Übernachtung und Anreise

Q
Quincunx
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Weisen.

Ich bin auf der Suche nach einer möglich rechtsverbindlichen Antwort zum Thema Kostenübernahme bei Seminaren. Zwei Mitarbeiter werden von der Firma auf ein Seminar geschickt. (Keine BR-Schulung, keine BR-Mitglieder). Seminarkosten und Übernachtungskosten werden vom AG übernommen. Die Mitarbeiter möchten gerne auf Grund der Entfernung am Vortag anreisen. Daher kämen Kosten für eine weitere Übernachtung auf. Wer muss diese Übernachtung bezahlen und wie ist die gesetzliche Regelung für die An- und Abreise. Besteht ein Anspruch auf Vergütung durch den AG?

Vielen Dank im Voraus, Quincunx

NACHTRAG: Das Seminar dauert 3 Tage à ca. 8 Stunden. Die Entfernung beträgt pro Strecke etwa 320 km pro Weg, also so vier Stunden Fahrtzeit. Die Anreise am Vortag würde nach 17:00, also in der Freizeit stattfinden. Eine entsprechende Regelung gibt es bei uns bisher nicht.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

05.01.2012 um 13:00 Uhr

gibt es eine Reiserichtlinie im Betrieb? Wenn ja ist diese anzuwenden.

Ansonsten heißt es wieder einmal: Es kommt darauf an. Stichworte: Anreise am Vortag am Wochenende oder innerhalb der Arbeitszeit? Verkehrsmittel? (Pkw Fahrer/Mitfahrer, Bahn?) Wie lange ist die Anreise und wie langer das Seminar (Höchstarbeitszeit / Tag)

Vielleicht kannst Du noch einige Angaben machen.

K
kunzundhinz

05.01.2012 um 13:07 Uhr

gironimo

... Wie lange ist die Anreise und wie langer das Seminar (Höchstarbeitszeit / Tag)

Wobei hier aber zu beachten ist, dass die Reisezeit i.d.R. nicht als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG (Höchstarbeitzeit) zu werten ist.

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