Entgeltordnung - nach welcher Systematik werden die MA in anderen Pflegeeinrichtungen bezahlt werden, wenn der BAT nicht mehr greift?
Eilt Eilt Eilt Eilt Wie ich schon mal geschrieben Habe, stehen wir in Verhandlung mit dem AG zwecks Bildung von Entgeltgruppen für die neu gegründete gGmbH. Die Beschäftigten im Ortsverein werden weiterhin nach BAT bezahlt. Dies wurde bei Betriebsübergang ausgehandelt. Nun möchten wir auch für Neueingestellte eine vernünftge Entgeltordnung aufstellen und Lohndumping vermeiden. Vorschlag des AG Grundlage TVÖD mit 5%iger Absenkung. Wir halten diesen Grundlohn für zu gering. Der TVÖD birgt ja schon in sich Absenkungen und dann nochmal 5%. auch die Zuschläge werden radikal gekürzt. Wir brauchen schnellstens Informationen nach welcher Systematikdie MitarbeiterInnen in anderen Pflegeeinrichtungen bezahlt werden, wenn der BAT nicht mehr greift. Vielleicht weiß jemand eine Anlaufadresse. Danke Lala
Community-Antworten (4)
10.10.2006 um 15:49 Uhr
5% sind doch i.o. ! Bei uns sind es teilweise 30 % weniger im Vergleich zum TVÖD. Kein TV keine Bindung. Unser AG will auch keineandere Regelung.
10.10.2006 um 16:13 Uhr
Lala, die Anlaufstelle ist die Gewerkschaft. Ver.di hat auch unsere (Haus)Tarife ausgehandelt, nachdem der BAT nicht mehr galt.
10.10.2006 um 16:17 Uhr
Als AG würde ich auch einzelvertraglich alles abschliessen - nur keine Entgeltordnung, weil ich wüsste, dass mir kein BR hier Ärger machen kann.
10.10.2006 um 18:36 Uhr
Kölner,
Tarifsystem adee. Wo bleibt der Ursprungsgedanke auf dem unser BetrVG aufbaut? Wenn Tarifverhandlungen ohne Arbeitskampf eine kollektive Bettlerei sind, dann sind einzelvertraglich ausgehandelte Entgelte, singulare Bettlerei.
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