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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

13 % Quote IGM Tarifvertrag § 2 zur regelmäßigen Wochenarbeitszeit - war hat dazu praktische Erfahrungen?

B
bäumchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen/innen, wir sind ein tarifgebundener Betrieb. (IGM-Bayern) Nach unserer Auffassung haben wir die 13 § Quote der Mitarbeiter mit regelmäßiger Wochenarbeitszeit über 35 Stunden erfüllt. Unsere Personalleitung sagt nein, denn zur Ermittlung der Quote zählen die AT-Angestellten nicht mit. Ansichtsache, Auslegung u.s.w. bla bla bla Wie seht ihr das? Wer hat schon mal mit diesem Thema zu tun - Argumentationshilfen währen sehr nützlich - Danke

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Community-Antworten (2)

FB
Frank B.

01.02.2006 um 14:50 Uhr

Was viele Arbeitgeber nicht wissen (unserer auch nicht), AT´s sind keine leitende Angestellte! Wenn du den §15 BetrVG meinst solltest du mal in die Kommentare schauen, dort steht, das damit die wahlberechtigten AN gemeint sind.

Ihr solltet erstmal feststellen, wer nach §5 BetrVG "leitender Angestellter" ist, aber nicht vom AG vorschreiben lassen sondern genau prüfen!

Auch AT´s mit höherer wöchentl. Arbeitszeit sind wahlberechtigte Arbeitnehmer im Sinne des §5 BetrVG und sind somit bei der Minderheitenquote mitzuzählen!

B
bäumchen

02.02.2006 um 13:47 Uhr

Hallo Frank, es geht nicht um die BR-Wahl, da läuft alles ok ab. Folgendes: unsere ATler werden immer mehr, mit Arbeitszeit von 40 Stunden. Diese werden nicht zur 13% Quote dazugezählt. Mit den ATlern haben wir die Quote bereits überschritten. Die Personalleitung will aber immer mehr Mitarbeitern zu erhöhter regelmäßiger Wochenarbeitszeit "überreden". Folge: wir haben die Einführung der 40 Stunden-Woche durch die Hintertür - ohne BR Wir brauchen Argumentationshilfen!

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