Erstellt am 31.01.2006 um 22:12 Uhr von mumie
Da ist eine Wahlvorschlagsliste mit 70 Leuten drauf, die sich in den Betriebsrat wählen lassen wollen?
Diese 70 Leute können sich auch selber stützen! Auf jeden Fall reichen 50 Unterschriften. §14 (4) Betriebsverfassungsgesetz.
Erstellt am 31.01.2006 um 22:19 Uhr von Fayence
Hallo Plume,
ich habe das unbestimmte Gefühl, dass Du etwas durcheinander wirfst.
Wie viele Mitarbeiter hat Euer Betrieb?
Erstellt am 31.01.2006 um 22:20 Uhr von Ramses II
Die Zustimmung zur Kandidatur ist aber keine Stützunterschrift!
Die erste Liste wäre damit meines Erachtens in jedem Falle ungültig (egal ob eine weitere Liste kommt oder nicht).
Erstellt am 31.01.2006 um 22:28 Uhr von mumie
Die Liste ist doch wohl noch nicht eingereicht?
Erstellt am 01.02.2006 um 17:36 Uhr von NoLi
Sofern die Kandidaten ihre Unterschrift auf dem Wahlvorschlag selbst gegeben haben und deutlich gemacht haben, dass sie ihre Unterschrift ausdrücklich auch als Stützunterschrift verstanden wissen wollen, dann ist die Liste durchaus gültig. Jeder Kandidat hat das Recht seine Liste auch selbst zu stützen.
Ist diese Bedingung erfüllt, Plume, dann habt ihr drei Listen. Wenn nicht, ja dann hat Ramses recht und die erste Liste ist in jedem Falle ungültig.
gruss
NoLi