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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Liste ohne Unterstützerunterschriften- kann die auch gültig sein?

P
Plume
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns ist auch BR Wahl angesagt bei uns stehen ca. 70 Mitarbeiter auf einer Liste ohne Unterstützer Unterschriften Meine Frage

  • Ist das auch einen Liste
  • Was ist wenn noch zwei Listen eingereicht werden (mit unterstützer)
  • sind es dann drei Listen oder nur die beiden mit den Unterstützer ICH BRAUCHE BITTE DRINGEND ANTWORT DANKE!!!
2.06505

Community-Antworten (5)

M
mumie

31.01.2006 um 23:12 Uhr

Da ist eine Wahlvorschlagsliste mit 70 Leuten drauf, die sich in den Betriebsrat wählen lassen wollen?
Diese 70 Leute können sich auch selber stützen! Auf jeden Fall reichen 50 Unterschriften. §14 (4) Betriebsverfassungsgesetz.

F
Fayence

31.01.2006 um 23:19 Uhr

Hallo Plume, ich habe das unbestimmte Gefühl, dass Du etwas durcheinander wirfst. Wie viele Mitarbeiter hat Euer Betrieb?

RI
Ramses II

31.01.2006 um 23:20 Uhr

Die Zustimmung zur Kandidatur ist aber keine Stützunterschrift!

Die erste Liste wäre damit meines Erachtens in jedem Falle ungültig (egal ob eine weitere Liste kommt oder nicht).

M
mumie

31.01.2006 um 23:28 Uhr

Die Liste ist doch wohl noch nicht eingereicht?

N
NoLi

01.02.2006 um 18:36 Uhr

Sofern die Kandidaten ihre Unterschrift auf dem Wahlvorschlag selbst gegeben haben und deutlich gemacht haben, dass sie ihre Unterschrift ausdrücklich auch als Stützunterschrift verstanden wissen wollen, dann ist die Liste durchaus gültig. Jeder Kandidat hat das Recht seine Liste auch selbst zu stützen.

Ist diese Bedingung erfüllt, Plume, dann habt ihr drei Listen. Wenn nicht, ja dann hat Ramses recht und die erste Liste ist in jedem Falle ungültig.

gruss

NoLi

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