Unterstützerunterschriften für jeden Kandidaten oder für die Vorschlagsliste?
Hallo, brauche dringend Hilfe. Unser Beterieb wählt außerordentlich einen neuen Betreibsrat. Es wird 2 Listen geben: eine des "aktuellen" Betreibsrates und eine mit neuen Kandidaten. Nun meine Frage: ich brauche lt. Wahlausschreiben mindestens 14 Unterstützerunterschriften. Nun sagt der Anwalt der Geschäftsführung, dass jeder der 28 Kandidaten 14 Unterstützerunterschriften benötigt. Ich war der Meinung, dass die Unterstützerunterschriften für die gesamte Vortschlagsliste gültig sind. Kann mir jemand dringend diese Frage kompetent beantworten. Habe nur nur bis Montag Zeit die Vorschlagsliste einzureichen. Vielen Dank für Eure Hilfe.
Community-Antworten (4)
20.10.2012 um 00:01 Uhr
@estasta Für die Liste genügen 14 Stützunterschriften!
20.10.2012 um 11:52 Uhr
der Anwalt der Geschäftsführung Möge doch bitte sehr dringend einmal die WO und das BetrVG lesen und VERSTEHEN.
Ich würde dem Anwalt der Geschäftsführung meine verwunderung über seine Falschaussage auch mitteilen.
20.10.2012 um 18:12 Uhr
@ estasta
Wenn die Einreichungsfrist erst Montag abläuft, können auch noch mehr Listen eingereicht werden.
Und ihr werdet hoffentlich mehr als 14 Stützunterschriften gesammelt haben, oder etwa nicht?
Ansonsten gilt das bereits Geschriebene. Stützunterschriften werden immer nur für einen Wahlvorschlag geleistet. Wie viele KandidatInnen auf diesem Wahlvorschlag stehen, spielt überhaupt keine Rolle.
Aber der Wahlvorschlag muss komplett sein, wenn die erste Stützunterschrift geleistet wird. Habt ihr das eingehalten?
20.10.2012 um 21:34 Uhr
Was hat der Anwalt des AG überhaupt mit dem Thema zu tun? Das besprichst du nur mit dem WV.
Außerdem, wenn man 28 Kandidaten hat ... wo soll das Problem sein für jeden dann 14 Unterstützer zu kriegen? Man hat doch sogar 28. Das dürfen doch für jeden dieselben sein! :-)
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