Erstellt am 30.01.2006 um 21:37 Uhr von Kölner
Die Frage ist, hätte es dem AN auffallen müssen oder können, dass er viel zuviel Geld kassiert hat, denn wir sprechen hier von einer Menge Geld (ca. 14 % seines Bruttoeinkommens bzgl. Krankenkassenbeiträgen).
Wenn ein AG irrtümlich eine höhere Vergütung gezahlt hat, als vereinbart, so muss der AN den überzahlten Betrag grundsätzlich zurückzahlen, denn er ist insoweit ungerechtfertigt bereichert (§ 812 BGB).
- Wusste der AN nicht, dass er überzahlt wurde und hat das Geld zwischenzeitlich ausgegeben, so kann er sich auf den Wegfall der Bereicherung berufen.
- Ist ein Arbeitnehmer dagegen Bezieher eines viel zu hohen Gehalts, muss er für den Einwand der Entreicherung gemäß § 818 Abs. 3 BGB nachweisen, dass er sich zusätzlichen Luxus etc. geleistet hat.
- Hat der Arbeitnehmer das überzahlte Geld allerdings gespart, so hat er Pech gehabt: Er ist dann nämlich nicht entreichert und muss deshalb die überzahlten Beträge wieder zurückzahlen
Aufgrund der Bestimmung des § 28 g SGB V können die AN-Anteile der Sozialversicherungsbeiträge nur sehr begrenzt von dem Arbeitnehmer zurückgefordert werden. Man spricht von drei Monaten.