Hallo,

wir haben eine Betriebsvereinbarung zur Gleitarbeitszeit. Darin wird die Gleitzeit von 06.00 bis 19.00 Uhr geregelt und die Kernarbeitszeit von 08.30 bis 15.00 Uhr.

Darf ein Abteilungsleiter willkürlich seine Abteilungsberatung auf nach 15.00 Uhr festlegen?
Gibt es dazu Rechtssprechung?