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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeit außerhalb der Kernzeit

B
Bernd
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben eine Betriebsvereinbarung zur Gleitarbeitszeit. Darin wird die Gleitzeit von 06.00 bis 19.00 Uhr geregelt und die Kernarbeitszeit von 08.30 bis 15.00 Uhr.

Darf ein Abteilungsleiter willkürlich seine Abteilungsberatung auf nach 15.00 Uhr festlegen? Gibt es dazu Rechtssprechung?

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Community-Antworten (1)

V
viktor

30.01.2006 um 16:05 Uhr

Da müsste man Eure Vereinbarung näher kennen. Grundsätzlich ist ja bis 19.00 Uhr Arbeit möglich. Vielleicht solltet Ihr den Punkt "gemeinsame Arbeiten" mit in die BV aufnehmen.

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