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Pflichtanwesenheit Freitag Nachmittag. Was gibt es für Argumente gegen diese Anordnung vorzugehen?

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WeiHei
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben bei uns 40h-Woche und Gleitzeit. Anwesenheitspflicht (Kernzeit) besteht Mo.-Do. 9:00-16:00 Uhr und Fr. 9:00-12 Uhr. Nun ordnet unser Chef per E-Mail an, dass ab sofort jeden Freitag alle Mitarbeiter einer bestimmten Abteilung an einem Team-Meeting um 15 Uhr teilzunehmen haben. Das bedeutet, dass ein MA dieser Abteilung keinen Freitag vor ca. 16 Uhr Feierabend machen kann. Was gibt es denn an Möglichkeiten/Argumenten gegen diese Anordnung vorzugehen? Er beharrt auf einen Termin am Freitag Nachmittag...

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Community-Antworten (2)

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otto

28.01.2006 um 00:55 Uhr

Guten Abend WeiHei, ich nehme an, daß Sie über die Gleitzeitregelung eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen haben. BR und Arbeitgeber haben zweierlei festgelegt:

  • Während der Kernzeit besteht eine allgemeine Anwesenheitspflicht für alle Arbeitnehmer/innen.
  • Ansonsten besteht ein Zeitrahmen, innerhalb dessen die Arbeitnehmer/innen selbst entscheiden können, wann sie anwesend bzw. nicht anwesend sind. Nach der Rechtsprechung kann der Arbeitgeber natürlich auch außerhalb der Kernzeit, aber innerhalb des Zeitrahmens die Anwesenheit einzelner Arbeitnehmer/innen oder bestimmer Arbeitnehmergruppen verlangen, wenn dafür - im Einzelfall - ein dringendes betriebliches Bedürfnis besteht. Das könnte z.B. ein Meeting am Freitagnachmittag sein, um eine besondere Aktion der Abteilung in der nächsten Woche vorzubereiten. Eine generelle Anordnung zur Teilnahme an regelmäßigen Meetings außerhalb der Kernzeit widerspricht der Betriebsvereinbarung und ist deshalb rechtlich nicht bindend. Ihr BR sollte hier bei der Geschäftsleitung vorstellig werden und darauf hinweisen, daß derartige generelle Anordnungen unterbleiben. Gruß otto
W
WeiHei

28.01.2006 um 12:12 Uhr

Hallo Otto,

vielen Dank für die schnelle und umfangreiche Antwort!

Mit der Betriebsvereinbarung verhält sich das folgendermassen: Wir waren bis vor ca. 2 Jahren ein Geschäftsbereich eines damals noch grösseren Unternehmens. Dort gab es die Betriebsvereinbarung, so wie Sie diese beschrieben haben. Unser Geschäftsbereich wurde von einem ausländischen Unternehmen aufgekauft. Wir hatten schlimmste Befürchtungen, aber letztlich war dies doch unsere Rettung für uns und es läuft ganz gut. Die einjährige Frist (solange sind wohl die "alten" BV weiterhin bindend) ist abgelaufen und soweit ich weiss wurde seitens der GF nichts gekündigt. Ich hoffe 'mal, dass in diesem Fall die "alten" BV weiterhin für beide "Parteien" bindend sind.

Gruss Heiko

P.S. Im "alten", grossen Unternehmen war ich Mitglied des BR, habe jedoch aufgrund der sich weiter zuspitzenden Arbeitssituation auf eine Kanditatur für den BR im "neuen" Unternehmen verzichten müssen. Ich habe gute Kontakte zum jetzigen BR und gebe Ihre Ratschläge weiter an diesen.

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