@nopain
So langsam bekomme ich ein schlechtes Gewissen…….
Ich halte mich zwar nicht für den allein Schuldigen, habe aber bestimmt nicht unwesentlich zu Deiner Verzweiflung beigetragen.
Dein Text wirkt auf mich jedenfalls wie ein verzweifelter Hilferuf…..
Da ich wohl doch mit der Hauptgrund bin, der Dich in diese Situation gebracht hat, will ich auch versuchen dieses wieder zu beheben. Es wird wohl nicht ganz leicht werden aber leicht haben wir BRler es ja sowieso nicht.
Also, dann fangen wir einmal an.
Vorab noch eines, selbst auf die Gefahr hin, dass der eine oder andere dieses wieder falsch versteht, und es als Protzerei eingestuft wird. Was es definitiv nicht sein soll und auch nachprüfbar ist.
Einige werden ja mitbekommen haben, dass ich drei (3) Tage offline war. Das hatte auch einen ganz besonderen Grund.
Meine Wenigkeit (ja der Esel nennt sich immer zuerst) und neun (9) weitere BRV hatten die Ehre, diese Tage gemeinsam mit dem Arbeitsrechtler Prof. Wolfgang Däubler in Bielefeld, im Hotel Mercury zu verbringen. Wer mag, kann dort ja Anrufen. Ihn selbst werdet Ihr allerdings kaum erreichen, da er die nächsten vier Wochen für die BRD in China unterwegs ist.
Ich Wünsche mir (schon wieder der Esel) und allen hier, dass wir mit 73 Jahren, körperlich und geistig auch noch so gut drauf sind wie er. Darüber hinaus ist er auch ein verdammt geselliger Typ.
Vielleicht habe ich hier einen kleinen Fehler gemacht. Da er immer noch viel unterwegs ist und auch immer noch an arbeitsrechtlichen Themen arbeitet, habe ich ihm auch einmal den Besuch dieses Forums empfohlen.
Natürlich nicht, damit er noch ihm Unbekanntes erfährt, sondern eher zum Zweck der Unterhaltung. Also benehmt euch zukünftig ein wenig und stellt die Schimpfkanonaden ein. Nicht das wir uns auch noch Blamieren.
Seihen wir einmal ehrlich. Auch wenn es hier manchmal drunter und drüber geht, unterhaltsam ist es allemal.
Es gibt wohl kaum ein zweites Forum, in dem es so hergeht wie hier. Dieses war jetzt nicht abwertend gemeint. Das nur, damit nicht wieder etwas falsch aufgefasst wird.
Aber zum Thema.
Da mich dieses Thema auch in Bielefeld noch verfolgt hat, habe ich es auch zum Thema auf dem Treffen gemacht. Und schau an, gestandene BRV und ein Rechtswissenschaftler haben hierüber geschlagene drei Stunden lebhaft diskutiert. Selbst beim Frühstück war es noch ein Thema zwischen ihm und mir.
Wir sind gemeinsam zu der Erkenntnis gelangt, dass Betriebsräte oftmals dazu neigen, alles Komplizierter zu sehen, als es in Wirklichkeit ist. Im Grunde braucht man sich nur hinzusetzen, einwenig Yoga betreiben und seinen Geist durchspülen. Soll heißen: „das Gehirn zum logischen Denken anregen“. Wenn einem dies gelingt, ergeben sich die meisten Antworten fast von selbst.
Da der Gesetzgeber ja auch nicht alle Möglichkeiten voraussehen kann, erst recht nicht was in der Zukunft so alles passiert, versucht er natürlich Gesetzestexte so knapp wie möglich aber auch so logisch nachvollziehbar wie nötig zu gestalten.
Dies gelingt ihm mal mehr, mal auch weniger gut. Als Beispiel sei hier einmal das BGB erwähnt. Es ist auch das Gesetz, das permanent geändert, korrigiert und/oder ergänzt wird.
Nun kommen wir zu unserer Bibel, dem BetrVG. Dieses Teil ist mittlerweile über 40 Jahre alt. Die kleine Novellierung in 2001 wollen wir einmal unterschlagen. Einiges ist sogar noch aus dem alten 1952er übernommen worden.
Nun sind wir aber im Jahr 2013 und es hat sich vieles geändert. Es gibt neue Gesetze, neue Verordnungen und eine juristische Welt, die beiging, diverse Löcher im Gesetzestext mit eigenen Vorstellungen auszufüllen. Damit auch Interpretationen sich nicht wie ein Fächer entfalten, also weit auseinanderdriften, haben sie sich auch diesen angenommen und Versuchen bis heute, diese in eine Richtung zu lenken. Mit dem Ergebnis, dass wir neben dem normalen Recht auch noch das Richterrecht haben. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die EU auch noch ihren Teil beitragen möchte.
So, jetzt steht das arme BetrVG da und weiß nicht mehr, wie ihm geschieht. Soll heißen, wer sich nur am BetrVG orientiert, verfährt sich bestimmt hoffnungslos. Stehen doch laufend andere Gesetze bei ihm auf der Matte und fordern lauthals, doch bitte auch beachtet zu werden.
Kommen wir nun zum BRV.
Wir Versuchen jetzt einfach einmal das Problem aus der nicht ganz ernst gemeinten Sicht eines normalen Mitglieds zu betrachten.
Der Vosi? Ja, das ist genau so ein Depp wie ike. Hat auch nur dass wiederzugeben, was ich ihm vorher mit meinen Kumpels diktiert habe.
Jo! Genau so isses. Da freut er sich auch drüber und erfüllt ihn mit Stolz. Er hat gefälligst unsere Meinung, die wir selbstverfreilich vorher in Beschlüsse verpacken, nach außen zu tragen. Macht er datt nich, bekommt er halt ein paar Watschen. Ist aber eh egal. Kennt er ja schon. Wird ja schließlich täglich vom Schefe abgewatscht. Soll sich also nicht so anstellen.
Man haben wir es jut. Kehn Stress mit dem Schefe, dem Pack inna Bude und was sonst noch allet einen uppen Jeist gehen könnte. Hat er doch selbst Schuld, wenn er immer seine Klaue unter die ollen Kammelen pflanzt und sie dann jedem unter die Nase hält. Nur gut, dass wir zwar alle Rechte, dafür aber bedeutend weniger Pflichten haben.
Nu schau dir den Vosi an…… jetzt stehta da und will uns verklickern, datt wir zukünftig die Unterlagen zur Fete, äh Sitzung, nicht mehr nach Hause gemüllt bekommen. Da plärrt er doch glatt von Datenschutz und so nem komischen Paragrafen außer Bibel. Soll irgendwas mit Geheimnisverrat zu tun haben. Ja spinnt der jetzt? Bin doch nicht beim Geheimdienst. Kann er doch nicht machen, was gebe ich meinen Bengels dann zu lesen, wenn die Comics wieder mal aus sind.
Jetzt hats ihn aber voll erwischt, behauptet doch glatt, dass auch datt Inhalieren voner Einladung unner Tagesordnung BR-Arbeit ist und die jehört nunma inne Firma jemacht.
Schiett, habe ich doch immer daheim bei der Ollen gemacht. Damned, da habe ich doch die janze Zeit umsonst malocht…… werde mir doch mal die Stunden ausrechnen und dem Schefe vorlegen. Wäre ja noch schöner. Ne, läuft mit mir nicht. Wenn ich schon keule, soll er auch blechen.
Nun geht der doch glatt zum Schefe und fordert für alle BRler abschließbare Buden am Keulplatz. Ja, spinnt der jetzt total? Ist doch schnurzpiepegal, wenn jeder weiß, dass es einem Kollegen morgen an den Kragen geht.
Dass er neben den zwei Weibchen, auch noch für 12 Gören was zu Futtern ankarren muss, kann doch auch jeder Wissen. Auch datt der Gerichtsknetteneintreiber bei ihm ein Abo hat, ist doch heute nichts Besonderes. Solange die nicht Raffen, dass ich den auch kenne, ist es doch egal. Sollen sich ma nicht so anstellen die Deppen.
Watt hatta denn jetze? Bläkt mich doch glatt an, datt ich ihm nicht jesacht habe, datt ich nicht zur Fete, sorry, Sitzung jekommen bin. Der iss jut. Ruf ma an wenne plärrend durche Bude saust, weil dir die Olle watt mitem Nudelholz verplättet hat. Olle Schraube, watt läßstse auch immer den Gulaschtop uppen Herd stehen.
Watt soll ike….?? Ike soll nu schuld sein, datt der Beschluss zur Heiligsprechung vom ollen Kalle nu vielleicht nich korrekt iss. Soll sich ma nicht so haben der Kalle, kann er später auch noch. Iss sowieso keiner mehr da, der datt kann. Oder hatta Papst den Rücktritt vom Rücktritt beschlossen ohne mich vorher zu fragen, ob ike datt auch jut finde….?
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So, wollen wir die Plärrenden einmal allein lassen und Versuchen es in eine Kurzform zu packen.
1. Vosi ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Sitzung nicht aufgrund eigener Verfahrensfehler Gefahr läuft, umsonst gewesen zu sein.
2. Er hat also den/die betreffende/n unter Mitteilung der TO einzuladen.
Da wir ja bemerkt haben, dass auch das Lesen dieser Lektüre zur AZ zählt, hat dieses in der Regel während der AZ zu geschehen. Das dürfte auch bei Schichten kein Problem sein. Nur in begründeten Ausnahmefällen wäre eine Übergabe der Einladung außerhalb der betriebsüblichen AZ gestattet.
3. Da er ja sicherstellen muss, dass alle hiervon frühzeitig erfahren, müsste er sie, streng genommen, sogar persönlich übergeben. Was auch ratsam wäre. Allein die Ladungsfristen würden dieses schon gebieten, will er sich die Möglichkeiten/Vorgaben, Ersatzmitglieder nachladen zu müssen, nicht selbst verbauen und dadurch Beschlüssen ihre Rechtsgrundlage entziehen.
- Wie ihr vielleicht bemerkt habt, sind wir noch gar nicht beim Datenschutz und dem 79er, die die Handlungsfreiheit eines Vosi weiter einschränken – haben aber doch schon einige Hürden entdeckt.
4. Auch der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist hier von Bedeutung. Der gilt nicht nur gegenüber dem AG, sondern auch gegenüber der Belegschaft.
5. Dieses könnte man jetzt noch mit einigen Gesetzen/Verordnungen so fortsetzen, wollen wir uns aber jetzt schenken. Es dürfte aber erkennbar sein, dass sich schon hier Beschränkungen für einen Vosi ergeben, die er unbedingt beachten sollte.
Im Grunde erklärt sich die Unzulässigkeit des Versendens von vertraulichen Unterlagen auf dem öffentlichen Weg, egal ob per Brief oder E-Mail schon allein aus dem gesagten.
Wenn ich jetzt auch noch die Grundsätze des Datenschutzgesetzes und die des § 79 BetrVG hinzunehme, wird sie gänzlich unmöglich.
Aber….
Wie heißt es so schön? Wo kein Kläger ist, kann auch kein Richter sein.
Ich weiß, dieses Paket grenzt stark an eine vorsätzliche Körperverletzung. Wenn der eine oder andere hierdurch Schmerzen erlitten hat, so bitte ich hiermit um Entschuldigung. Ich habe mich dem armen „nopain“ gegenüber aber in der Verantwortung gefühlt.
Mfg an @alle