Mich interessiert die Rechtslage zur RECHTZEITIGEN ORDENTLICHEN Einladung zur BR-Sitzung und Mitteilung der TO zu dieser Sitzung – einer Spedition mit 800 AN. Mal angenommen Dienstags sind regelmäßige BR-Sitzungen. Nehmen wir weiter an, das kein OBRM verhindert ist, alle BRM an der turnusgemäßen Sitzung teilnehmen, jedoch für etwa eine Stunde ein EBRM geladen werden muss, weil in der TO ein Punkt bearbeitet werden muss, wo ein OBRM befangen wäre.

Der BRV sendet am Freitag die Einladung per Mail an alle OBRM zu deren Firmenmailadresse ab und teilt in dieser Mail auch mit, dass die TO im BR-Büro ausliegt. Dem EBRM sendet der BRV die Einladung am Freitag Nachmittag – ohne TO – per Post zu, die das EBRM erst am Montag Nachmittag nach Feierabend liest, wo auch das BR-Büro dicht ist – einen Schlüssel zum Büro besitzt das EBRM nicht, kann die TO also erst am Dienstag einsehen, kurz vor Sitzungsbeginn.

In dieser Sitzung werden auch komplexere Themen behandelt, wie zB. die Kündigung von insgesamt 6 AN - 2 wegen Krankheit, 1 wegen zeitweiligen Verlustes des Führerscheins, 1 verhaltensbedingt ( hat bereits zwei Abmahnungen wegen dem gleichen Fehler bekommen ) und 1 weil er den Cheffe mal die Meinung gegeigt hat und 1 BRM fristlos wegen Arbeitszeitbetrug. Des Weiteren soll in dieser Sitzung noch über etliche Versetzungen beraten werden, worüber sich einige AN beschwert haben. Darüber hinaus sind dem BR inoffiziell Informationen bekannt gemacht worden – anonym – das aus einem Teil des Betriebes ein Werkvertrag gemacht werden soll. Der BRV hat dazu den AG befragt, der diesem Vorhaben bejahte.

Die zwei fest freigestellt BRM kommen am Montag früh um 07:00 Uhr ins Büro, checken die Mail, lesen die TO und die Anhänge, bereiten sich ab da an nun ganz gemütlich auf die Sitzung vor. Die anderen 11 nicht fest freigestellten BRM wissen zwar das am Freitag die TO fertig ist, sie aber zu dieser zeit Feierabend haben. Einige haben auch noch langes WE, also am Mo frei, andere sogar noch bis Di und 5 BRM sind ab Mo früh im Dienst und arbeiten, unterwegs also, haben aber Mo früh die TO gelesen.

Einige BRM beschweren sich das sie zu wenig Zeit hatten sich auf diese BR-Sitzung vernünftig vorzubereiten, da 48 Stunden vor der Sitzung die Zusendung der TO einfach zu eng ist und man sich in dieser Zeit diesem Themenkomplex nicht entsprechend vorbereiten konnte. Das EBRM beschwert sich darüber das er erst heute – also am Sitzungstag – die Möglichkeit hatte die TO kurz vor der Sitzung zu überfliegen aber nicht weiss was jetzt los ist.

Es wird in dieser Sitzung der Beschluss gefasst sämtliche Kündigungen zu widersprechen. Ferner wird der Beschluss gefasst einen Sachverständigen und / oder einen Rechtsanwalt mit dem Werkvertrag zu beauftragen, da noch niemand dazu irgendeine Erfahrung hat wie in einem solchen Fall vorzugehen ist.

Ein BR-Tag wie jeder andere auch, immer das gleiche und immer die gleiche Verfahrensweise bei der Einladung!

Ist die Einladung an allen OBRM und EBRM hier rechtzeitig unter Mitteilung der TO ergangen?

Falls nein, was hätte dies für mögliche Folgen, wenn der AG die ordentliche Beschlussfassung dieser Sitzung vor Gericht anzweifelt?

Wie könnte man es besser machen und negative Folgen verhindern?