Einladung zur BR-Sitzung und rechtzeitige Mitteilung der TO?
Mich interessiert die Rechtslage zur RECHTZEITIGEN ORDENTLICHEN Einladung zur BR-Sitzung und Mitteilung der TO zu dieser Sitzung – einer Spedition mit 800 AN. Mal angenommen Dienstags sind regelmäßige BR-Sitzungen. Nehmen wir weiter an, das kein OBRM verhindert ist, alle BRM an der turnusgemäßen Sitzung teilnehmen, jedoch für etwa eine Stunde ein EBRM geladen werden muss, weil in der TO ein Punkt bearbeitet werden muss, wo ein OBRM befangen wäre.
Der BRV sendet am Freitag die Einladung per Mail an alle OBRM zu deren Firmenmailadresse ab und teilt in dieser Mail auch mit, dass die TO im BR-Büro ausliegt. Dem EBRM sendet der BRV die Einladung am Freitag Nachmittag – ohne TO – per Post zu, die das EBRM erst am Montag Nachmittag nach Feierabend liest, wo auch das BR-Büro dicht ist – einen Schlüssel zum Büro besitzt das EBRM nicht, kann die TO also erst am Dienstag einsehen, kurz vor Sitzungsbeginn.
In dieser Sitzung werden auch komplexere Themen behandelt, wie zB. die Kündigung von insgesamt 6 AN - 2 wegen Krankheit, 1 wegen zeitweiligen Verlustes des Führerscheins, 1 verhaltensbedingt ( hat bereits zwei Abmahnungen wegen dem gleichen Fehler bekommen ) und 1 weil er den Cheffe mal die Meinung gegeigt hat und 1 BRM fristlos wegen Arbeitszeitbetrug. Des Weiteren soll in dieser Sitzung noch über etliche Versetzungen beraten werden, worüber sich einige AN beschwert haben. Darüber hinaus sind dem BR inoffiziell Informationen bekannt gemacht worden – anonym – das aus einem Teil des Betriebes ein Werkvertrag gemacht werden soll. Der BRV hat dazu den AG befragt, der diesem Vorhaben bejahte.
Die zwei fest freigestellt BRM kommen am Montag früh um 07:00 Uhr ins Büro, checken die Mail, lesen die TO und die Anhänge, bereiten sich ab da an nun ganz gemütlich auf die Sitzung vor. Die anderen 11 nicht fest freigestellten BRM wissen zwar das am Freitag die TO fertig ist, sie aber zu dieser zeit Feierabend haben. Einige haben auch noch langes WE, also am Mo frei, andere sogar noch bis Di und 5 BRM sind ab Mo früh im Dienst und arbeiten, unterwegs also, haben aber Mo früh die TO gelesen.
Einige BRM beschweren sich das sie zu wenig Zeit hatten sich auf diese BR-Sitzung vernünftig vorzubereiten, da 48 Stunden vor der Sitzung die Zusendung der TO einfach zu eng ist und man sich in dieser Zeit diesem Themenkomplex nicht entsprechend vorbereiten konnte. Das EBRM beschwert sich darüber das er erst heute – also am Sitzungstag – die Möglichkeit hatte die TO kurz vor der Sitzung zu überfliegen aber nicht weiss was jetzt los ist.
Es wird in dieser Sitzung der Beschluss gefasst sämtliche Kündigungen zu widersprechen. Ferner wird der Beschluss gefasst einen Sachverständigen und / oder einen Rechtsanwalt mit dem Werkvertrag zu beauftragen, da noch niemand dazu irgendeine Erfahrung hat wie in einem solchen Fall vorzugehen ist.
Ein BR-Tag wie jeder andere auch, immer das gleiche und immer die gleiche Verfahrensweise bei der Einladung!
Ist die Einladung an allen OBRM und EBRM hier rechtzeitig unter Mitteilung der TO ergangen?
Falls nein, was hätte dies für mögliche Folgen, wenn der AG die ordentliche Beschlussfassung dieser Sitzung vor Gericht anzweifelt?
Wie könnte man es besser machen und negative Folgen verhindern?
Community-Antworten (20)
17.02.2013 um 15:26 Uhr
Das EBRM wäre ja nur zu einem Fall des einen Top zu laden, also der einen Kündigung des BRM, den anderen Kündigungen NICHT. Wenn der BR dieser einen Kündigung widerspricht muss der AG bekanntlich zum ArbG. Bei den anderen Kündugungen wird der BR ja nur gehört, ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, welche aber für den AG nicht bindend ist. ---' weiter kann es ja vorkommen, dass der BRV ggf sehr kurzfristig / tel ggf unmiettelbar vor der Sitzung ein EBRM laden muss, was Ok ist.
17.02.2013 um 15:53 Uhr
@Betriebsrätin,
Das EBRM wäre ja nur zu einem Fall des einen Top zu laden, also der einen Kündigung des BRM, den anderen Kündigungen NICHT.
Richtig, schrieb ich ja auch oben im ersten Absatz ;)
Wenn der BR dieser einen Kündigung widerspricht muss der AG bekanntlich zum ArbG.
Naja, der AG braucht die Zustimmung zu dieser Kündigung - ich denke Du meinst die des BRM -, auch ein Fristablauf ohne Äusserung würde diesen Weg zwingend machen ;)
Bei den anderen Kündugungen wird der BR ja nur gehört, ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, welche aber für den AG nicht bindend ist.
Auch richtig, jedoch beschäftigt mich die Frage was es für den AN für Folgen haben könnte wenn der BR nicht ordentlich widerspricht ;)
weiter kann es ja vorkommen, dass der BRV ggf sehr kurzfristig / tel ggf unmiettelbar vor der Sitzung ein EBRM laden muss, was Ok ist.
Dem BRV ist am Freitag um 12:00 Uhr die beabsichtigte ausserordentliche Kündigung des BRM zugegangen.
17.02.2013 um 16:26 Uhr
Wenn der BR nicht widerspricht. Das steht doch im § 102 bzw im Abs. 5 steht was ist wenn der BR ordentlich widerspricht.
17.02.2013 um 16:39 Uhr
Richtig und im 103er Abs. 2 und 3 - um den es Dir ja ging - steht das der BR widersprechen müsste, tut er dies nicht - ein Auslaufen der Frist ohne Widerspruch ist ja keine Zustimmung - muss er eben vors ArbG sich die Zustimmung ersetzen lassen, keine Frage. Der 102er ist ja nur eine Anhörung mit WiderspruchsMÖGLICHKEIT. Aber darum geht es mir hier im Thema nicht wirklich ;)
18.02.2013 um 08:17 Uhr
Ich denke, es geht um die Ladungsfristen?
Es gibt keine Fristen. Die Tagesordnung ist so rechtzeitig wie möglich herauszugeben. Die BR-Mitglieder sollen Gelegenheit haben, sich vorzubereiten.
Bei einer fristlosen Kündigung kann die Einladung und Tagesordnung nur kurzfristig erfolgen, da ja der BR schon in drei Tagen seine Stellungnahme abgeben muss. Und wenn die BRs für einen Widerspruch waren, werden sie ja wohl nicht hinterher beim Gericht sagen, dass sie nicht wussten was sie tun.
Daher kann auch kein Gericht zu dem Schluß kommen, die Tagesordnung wäre zu spät ergangen und der Widerspruch daher ungültig.
Der RA wäre hier ein Sachverständiger nach § 80 BetrVG. Der AG müsste zur Kostenübernahme nach § 40 BetrVG angesprochen werden.
Was Ihr besser machen könnt? Ihr könntet Euch intern - z.B. in Eurer Geschäftsordnung - darüber einigen, wie die Einladungen erfolgen, dass jedes BR-Mitglied so früh wie möglich diese erhält.
18.02.2013 um 08:21 Uhr
@NoPain Mal sehen, ob ich dir so früh nach dem Wochenede helfen kann.
Also Einladung und Tagesordnung dürfen getrennt verschickt werden lt. den Kommentaren von Fitting und DKK. Wenn der turnus oder Sitzungstermin Anfang des Jahres bekannt ist reicht auch die kurze Zeit von Freitag bis Dienstag für die Einladung (Ausnahme es ist eine außerordentliche BR-Sitzung!).
Jedoch habe ich extreme Bauchschmerzen bei dieser Aussage von dir: "...teilt in dieser Mail auch mit, dass die TO im BR-Büro ausliegt. " Die muss er den bei der Sitzung beteiligten BRMs zukommen lassen. Nicht die liegt bei mir aus! So wird ein ordnungsgemäßer Beschluss torpediert.
"...wissen zwar das am Freitag die TO fertig ist, sie aber zu dieser zeit Feierabend haben." Der Vorsitzende kann auch die vorher machen! Den würde ich mit Abwahl drohen, der mir so eine vernüftige BR-Arbeit blockiert! Das kann der auch grundsätzlich eher machen! Aber warum lesen die anderen nicht am Montag morgen die Emails? Ich verteile meine Einladungen und TO per Email und per Hauspost. Aber auch mindestens drei Tage vorher. Sollte sich noch etwas ändern kann ich immer noch die Tagesordnung anpassen. Das Recht als BRV habe ich ja bis kurz vor der Sitzung. Ich teile aber allen mit, wenn sich etwas ändert. Sollte die Zeit zum Verteilen der Unterlagen nicht ausreichen so sage ich kommt vorbei und trinkt mit mir einen Kaffee und seht euch die Unterlagen an....
Aber das schlimme ist ja, dass der AG nicht für die "Fehler" des BRs verantwortlich gemacht werden kann. Die berühmte Zwei-Sphären-Theorie im Arbeitsrecht. D. H. der AG zieht die Kündigung durch und kann nur für eigene Fehler verantwortlich gemacht werden, aber nicht für eure!
18.02.2013 um 11:48 Uhr
@Lexipedia,
es ist ein fiktiver Fall. Mir geht es um folgende Fragestellung mit vorherigen Sachverhalt, nämlich:
Zu Sitzung gehört IMMER eine TO die RECHTZEITIG vorher den BRM mitgeteilt werden muss.
Sachverhalte:
Einzelne Beschlüsse zum Widerspruch der Gekündigten.
Widersprüche zu den einzelnen Versetzungen.
Beschluss über die Einsetzung eines Anwalts
Beschluss über die Einsetzung eines Sachverständigen wegen Werkvertragsvergabe.
Meine Fragen zu den oben genannten Beschlüssen und RECHTZEITIGE Mitteilung der TO:
Ein BR-Tag wie jeder andere auch, immer das gleiche und immer die gleiche Verfahrensweise bei der Einladung!
Ist die Einladung an allen OBRM und EBRM hier rechtzeitig unter Mitteilung der TO ergangen?
Falls nein, was hätte dies für mögliche Folgen, wenn der AG die ordentliche Beschlussfassung dieser Sitzung vor Gericht anzweifelt?
Wie könnte man es besser machen und negative Folgen verhindern?
Ist sowas wie ein Rätsel ;)
19.02.2013 um 10:20 Uhr
@NoPain
Mal so am Rande: Die rechtzeitige Mitteilung der TO soll den BRM die Chance auf eine Vorbereitung geben (wurde schon gesagt). Es sind also ALLEIN die BRM, welche den Umstand "rechtzeitige Einladung" anfechten können. Der AG kann das zwar grundsätzlich auch zum Aufhänger machen, aber sofern ALLE beteiligten BRM der Meinung sind, dass sie rechtzeitig geladen wurden, kann er sich den Aufhänger wieder abreißen.
Das wird schon deutlich aus dem Umstand, dass TOP auch während der Sitzung eingefügt werden können. Sofern sich in dem Fall alle BRM mit der Bearbeitung des TOPs einverstanden erklären (wozu schon reicht, dass sie NICHT erklären dass sie dagegen sind, sondern die Behandlung konkludent akzeptieren), war die Ladung zu diesem TOP rechtzeitig. Selbst wenn ein EBRM am Tisch saß, das OBRM nichts von dem einzufügenden TOP wusste, aber (im Nachinein) erklärt er wäre mit der Behandlung des TOP durch das EBRM einverstanden, c´est la vie.... kein Aufhänger.
Rechtzeitig bedeutet also imGrunde nur:
- Alle BRM müssen vom TERMIN der Sitzung gewusst haben und deshalb auf der Sitzung erscheinen bzw. sich verhindert erklären oder zumindest erklären, dass sie den Termin wussten, selbst wenn sie nicht gekommen sind.
- Alle BRM müssen erklären, dass sie mit der Behandlung der TOPs einverstanden waren.
Wenn nur EIN zu beteiligendes BRM erklärt, er hätte von der Sitzung nichts gewusst oder wäre mit der Behandlung eines TOPs nicht einverstanden, DANN war das falsche Ladung.
In diesem Sinne muss die TO den BRM auch nicht zugestellt werden. Das BetrVG spricht nur von "unter Mitteilung". Mitteilung impliziert IMHO nicht die persönliche Zustellung des Dokuments. Es reicht, wenn die BRM von der TO Kenntnis nehmen können (wenn sie wollen), also genügt es im Grunde, wenn die BRM Kenntnis davon haben wo die TO einsehbar ist. Erlaubt ist quasi, was in der betrieblichen Praxis den BRM "gefällt".
So z.B. DKK Rn. 26 zu §29 BetrVG: Ist die Tagesordnung nicht oder nicht rechtzeitig übersandt worden, kann dieser Mangel geheilt werden, wenn eine ordnungsgemäße Ladung erfolgt ist und in der Sitzung die Mehrheit der Tagesordnung zustimmt.
Man muss das Thema nicht wirklich überstrapazieren. So lange alle BRM an einem Strang ziehen hat ein AG nur wenig Chancen einen Beschluß wegen falscher Ladung anzufechten, und so lange er (oder ein BRM!) das nicht macht, ist die Sache eh belanglos. Natürlich sollte auch ein "einiger" BR trotzdem, um das Restrisiko an einen pingeligen Richter zu kommen auszuschließen, die Sache so ordentlich wie möglich durchziehen.
19.02.2013 um 11:36 Uhr
@alle
Ich glaube "nopain" hat arge selische beschwerden aufgrund einiger von mir ins Feld gestellter Vorgaben bei der Übermittlung der Einladung und TO aus einem anderen Thread.
Da hier ja momentan nicht viel los ist, werde ich versuchen, ein bischen Licht ins dunkel zu bringen.
@kölner
ich darf deine nachstehende Frage nicht beantworten. Bekomme sonst einen Elfmeter verpasst.
19.02.2013 um 11:37 Uhr
@riedo Kann man Dich auf anderer Eben mal erreichen?
19.02.2013 um 11:45 Uhr
@nopain
So langsam bekomme ich ein schlechtes Gewissen…….
Ich halte mich zwar nicht für den allein Schuldigen, habe aber bestimmt nicht unwesentlich zu Deiner Verzweiflung beigetragen.
Dein Text wirkt auf mich jedenfalls wie ein verzweifelter Hilferuf…..
Da ich wohl doch mit der Hauptgrund bin, der Dich in diese Situation gebracht hat, will ich auch versuchen dieses wieder zu beheben. Es wird wohl nicht ganz leicht werden aber leicht haben wir BRler es ja sowieso nicht.
Also, dann fangen wir einmal an.
Vorab noch eines, selbst auf die Gefahr hin, dass der eine oder andere dieses wieder falsch versteht, und es als Protzerei eingestuft wird. Was es definitiv nicht sein soll und auch nachprüfbar ist.
Einige werden ja mitbekommen haben, dass ich drei (3) Tage offline war. Das hatte auch einen ganz besonderen Grund.
Meine Wenigkeit (ja der Esel nennt sich immer zuerst) und neun (9) weitere BRV hatten die Ehre, diese Tage gemeinsam mit dem Arbeitsrechtler Prof. Wolfgang Däubler in Bielefeld, im Hotel Mercury zu verbringen. Wer mag, kann dort ja Anrufen. Ihn selbst werdet Ihr allerdings kaum erreichen, da er die nächsten vier Wochen für die BRD in China unterwegs ist.
Ich Wünsche mir (schon wieder der Esel) und allen hier, dass wir mit 73 Jahren, körperlich und geistig auch noch so gut drauf sind wie er. Darüber hinaus ist er auch ein verdammt geselliger Typ.
Vielleicht habe ich hier einen kleinen Fehler gemacht. Da er immer noch viel unterwegs ist und auch immer noch an arbeitsrechtlichen Themen arbeitet, habe ich ihm auch einmal den Besuch dieses Forums empfohlen.
Natürlich nicht, damit er noch ihm Unbekanntes erfährt, sondern eher zum Zweck der Unterhaltung. Also benehmt euch zukünftig ein wenig und stellt die Schimpfkanonaden ein. Nicht das wir uns auch noch Blamieren.
Seihen wir einmal ehrlich. Auch wenn es hier manchmal drunter und drüber geht, unterhaltsam ist es allemal. Es gibt wohl kaum ein zweites Forum, in dem es so hergeht wie hier. Dieses war jetzt nicht abwertend gemeint. Das nur, damit nicht wieder etwas falsch aufgefasst wird.
Aber zum Thema.
Da mich dieses Thema auch in Bielefeld noch verfolgt hat, habe ich es auch zum Thema auf dem Treffen gemacht. Und schau an, gestandene BRV und ein Rechtswissenschaftler haben hierüber geschlagene drei Stunden lebhaft diskutiert. Selbst beim Frühstück war es noch ein Thema zwischen ihm und mir.
Wir sind gemeinsam zu der Erkenntnis gelangt, dass Betriebsräte oftmals dazu neigen, alles Komplizierter zu sehen, als es in Wirklichkeit ist. Im Grunde braucht man sich nur hinzusetzen, einwenig Yoga betreiben und seinen Geist durchspülen. Soll heißen: „das Gehirn zum logischen Denken anregen“. Wenn einem dies gelingt, ergeben sich die meisten Antworten fast von selbst.
Da der Gesetzgeber ja auch nicht alle Möglichkeiten voraussehen kann, erst recht nicht was in der Zukunft so alles passiert, versucht er natürlich Gesetzestexte so knapp wie möglich aber auch so logisch nachvollziehbar wie nötig zu gestalten. Dies gelingt ihm mal mehr, mal auch weniger gut. Als Beispiel sei hier einmal das BGB erwähnt. Es ist auch das Gesetz, das permanent geändert, korrigiert und/oder ergänzt wird.
Nun kommen wir zu unserer Bibel, dem BetrVG. Dieses Teil ist mittlerweile über 40 Jahre alt. Die kleine Novellierung in 2001 wollen wir einmal unterschlagen. Einiges ist sogar noch aus dem alten 1952er übernommen worden.
Nun sind wir aber im Jahr 2013 und es hat sich vieles geändert. Es gibt neue Gesetze, neue Verordnungen und eine juristische Welt, die beiging, diverse Löcher im Gesetzestext mit eigenen Vorstellungen auszufüllen. Damit auch Interpretationen sich nicht wie ein Fächer entfalten, also weit auseinanderdriften, haben sie sich auch diesen angenommen und Versuchen bis heute, diese in eine Richtung zu lenken. Mit dem Ergebnis, dass wir neben dem normalen Recht auch noch das Richterrecht haben. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die EU auch noch ihren Teil beitragen möchte.
So, jetzt steht das arme BetrVG da und weiß nicht mehr, wie ihm geschieht. Soll heißen, wer sich nur am BetrVG orientiert, verfährt sich bestimmt hoffnungslos. Stehen doch laufend andere Gesetze bei ihm auf der Matte und fordern lauthals, doch bitte auch beachtet zu werden.
Kommen wir nun zum BRV.
Wir Versuchen jetzt einfach einmal das Problem aus der nicht ganz ernst gemeinten Sicht eines normalen Mitglieds zu betrachten.
Der Vosi? Ja, das ist genau so ein Depp wie ike. Hat auch nur dass wiederzugeben, was ich ihm vorher mit meinen Kumpels diktiert habe. Jo! Genau so isses. Da freut er sich auch drüber und erfüllt ihn mit Stolz. Er hat gefälligst unsere Meinung, die wir selbstverfreilich vorher in Beschlüsse verpacken, nach außen zu tragen. Macht er datt nich, bekommt er halt ein paar Watschen. Ist aber eh egal. Kennt er ja schon. Wird ja schließlich täglich vom Schefe abgewatscht. Soll sich also nicht so anstellen. Man haben wir es jut. Kehn Stress mit dem Schefe, dem Pack inna Bude und was sonst noch allet einen uppen Jeist gehen könnte. Hat er doch selbst Schuld, wenn er immer seine Klaue unter die ollen Kammelen pflanzt und sie dann jedem unter die Nase hält. Nur gut, dass wir zwar alle Rechte, dafür aber bedeutend weniger Pflichten haben.
Nu schau dir den Vosi an…… jetzt stehta da und will uns verklickern, datt wir zukünftig die Unterlagen zur Fete, äh Sitzung, nicht mehr nach Hause gemüllt bekommen. Da plärrt er doch glatt von Datenschutz und so nem komischen Paragrafen außer Bibel. Soll irgendwas mit Geheimnisverrat zu tun haben. Ja spinnt der jetzt? Bin doch nicht beim Geheimdienst. Kann er doch nicht machen, was gebe ich meinen Bengels dann zu lesen, wenn die Comics wieder mal aus sind.
Jetzt hats ihn aber voll erwischt, behauptet doch glatt, dass auch datt Inhalieren voner Einladung unner Tagesordnung BR-Arbeit ist und die jehört nunma inne Firma jemacht.
Schiett, habe ich doch immer daheim bei der Ollen gemacht. Damned, da habe ich doch die janze Zeit umsonst malocht…… werde mir doch mal die Stunden ausrechnen und dem Schefe vorlegen. Wäre ja noch schöner. Ne, läuft mit mir nicht. Wenn ich schon keule, soll er auch blechen.
Nun geht der doch glatt zum Schefe und fordert für alle BRler abschließbare Buden am Keulplatz. Ja, spinnt der jetzt total? Ist doch schnurzpiepegal, wenn jeder weiß, dass es einem Kollegen morgen an den Kragen geht.
Dass er neben den zwei Weibchen, auch noch für 12 Gören was zu Futtern ankarren muss, kann doch auch jeder Wissen. Auch datt der Gerichtsknetteneintreiber bei ihm ein Abo hat, ist doch heute nichts Besonderes. Solange die nicht Raffen, dass ich den auch kenne, ist es doch egal. Sollen sich ma nicht so anstellen die Deppen.
Watt hatta denn jetze? Bläkt mich doch glatt an, datt ich ihm nicht jesacht habe, datt ich nicht zur Fete, sorry, Sitzung jekommen bin. Der iss jut. Ruf ma an wenne plärrend durche Bude saust, weil dir die Olle watt mitem Nudelholz verplättet hat. Olle Schraube, watt läßstse auch immer den Gulaschtop uppen Herd stehen.
Watt soll ike….?? Ike soll nu schuld sein, datt der Beschluss zur Heiligsprechung vom ollen Kalle nu vielleicht nich korrekt iss. Soll sich ma nicht so haben der Kalle, kann er später auch noch. Iss sowieso keiner mehr da, der datt kann. Oder hatta Papst den Rücktritt vom Rücktritt beschlossen ohne mich vorher zu fragen, ob ike datt auch jut finde….?
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So, wollen wir die Plärrenden einmal allein lassen und Versuchen es in eine Kurzform zu packen.
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Vosi ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Sitzung nicht aufgrund eigener Verfahrensfehler Gefahr läuft, umsonst gewesen zu sein.
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Er hat also den/die betreffende/n unter Mitteilung der TO einzuladen.
Da wir ja bemerkt haben, dass auch das Lesen dieser Lektüre zur AZ zählt, hat dieses in der Regel während der AZ zu geschehen. Das dürfte auch bei Schichten kein Problem sein. Nur in begründeten Ausnahmefällen wäre eine Übergabe der Einladung außerhalb der betriebsüblichen AZ gestattet.
- Da er ja sicherstellen muss, dass alle hiervon frühzeitig erfahren, müsste er sie, streng genommen, sogar persönlich übergeben. Was auch ratsam wäre. Allein die Ladungsfristen würden dieses schon gebieten, will er sich die Möglichkeiten/Vorgaben, Ersatzmitglieder nachladen zu müssen, nicht selbst verbauen und dadurch Beschlüssen ihre Rechtsgrundlage entziehen.
- Wie ihr vielleicht bemerkt habt, sind wir noch gar nicht beim Datenschutz und dem 79er, die die Handlungsfreiheit eines Vosi weiter einschränken – haben aber doch schon einige Hürden entdeckt.
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Auch der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist hier von Bedeutung. Der gilt nicht nur gegenüber dem AG, sondern auch gegenüber der Belegschaft.
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Dieses könnte man jetzt noch mit einigen Gesetzen/Verordnungen so fortsetzen, wollen wir uns aber jetzt schenken. Es dürfte aber erkennbar sein, dass sich schon hier Beschränkungen für einen Vosi ergeben, die er unbedingt beachten sollte.
Im Grunde erklärt sich die Unzulässigkeit des Versendens von vertraulichen Unterlagen auf dem öffentlichen Weg, egal ob per Brief oder E-Mail schon allein aus dem gesagten.
Wenn ich jetzt auch noch die Grundsätze des Datenschutzgesetzes und die des § 79 BetrVG hinzunehme, wird sie gänzlich unmöglich.
Aber….
Wie heißt es so schön? Wo kein Kläger ist, kann auch kein Richter sein.
Ich weiß, dieses Paket grenzt stark an eine vorsätzliche Körperverletzung. Wenn der eine oder andere hierdurch Schmerzen erlitten hat, so bitte ich hiermit um Entschuldigung. Ich habe mich dem armen „nopain“ gegenüber aber in der Verantwortung gefühlt.
Mfg an @alle
19.02.2013 um 11:56 Uhr
19.02.2013 um 19:41 Uhr
@blackjack,
http://openjur.de/u/129984.html
Bingo! Treffer und versenkt!
@riedo, ( der Kleingeschriebene !!!! ) oder seit Ihr beide ein und die selbe Person?
irgendwo muss es doch bei Dir happern, besonders das hier:
Ich halte mich zwar nicht für den allein Schuldigen, habe aber bestimmt nicht unwesentlich zu Deiner Verzweiflung beigetragen.
und
Da ich wohl doch mit der Hauptgrund bin, der Dich in diese Situation gebracht hat, will ich auch versuchen dieses wieder zu beheben.
und vieles, vieles andere was Du in diesem Post von Dir gibst hat weder etwas mit dem Thema noch überhaupt mit sachkundiger BR-Arbeit zu tun! Restalk vom Treffen?
und das ist auch gut:
Ich glaube "nopain" hat arge selische beschwerden aufgrund einiger von mir ins Feld gestellter Vorgaben bei der Übermittlung der Einladung und TO aus einem anderen Thread.
sowie
Da hier ja momentan nicht viel los ist, werde ich versuchen, ein bischen Licht ins dunkel zu bringen.
Glaube mal, Du hast alles gemacht, inkl. Dich lächerlich zu machen, aber ganz sicher kein Licht ins Dunkel gebracht!
Für die Zukunft und weil ich zu den Arten Deines Posts eigentlich keine Stellung nehme:
Vesuch Dich mal nicht ganz so wichtig zu nehmen, lerne von den Erwachsenen und bis Du mal ein richtiger BR wirst störe einfach nicht, dann bis Du da wo Du bist ;)
Im Übrigen für alle die es tatsächlich interessiert:
@blackjack hat mit seinem Link - welcher leider wirklich nur ein einziges Urteil von tausenden seiner Art ist - den Blattschuss gemacht. Weder der BR noch der AG entscheiden wann eine TO ordnungsgemäß ist und / oder eine ordentliche Ladung inkl. rechtzeitiger Übersendung einer TO dem Gesetz genüge tut! Wir befinden uns in dieser Thematik IMMER im Beschlussverfahren, da läuft der Hase etwas anders. Besteht auch nur der Hauch der Möglichkeit das ein Beschluss nicht den Erfordernissen gerecht sein KÖNNTE, ermittelt der Richter selber, das darf er und das macht er auch.
Wie könnte eine solche Suche nach der Wahrheit aussehen?:
Der Richter wird zB. die Sitzungsprotokolle, die Anwesenheitsliste, die Einladung, die Tagesordnung vom BR anfordern, danach Fragen diesbezüglich stellen. Stellt ER dann fest - wie im Link von @blackjack -, das da was nicht koscher ist, könnt Ihr den Beschluss sonstwohin feuern, eagl wie viel Recht Ihr habt oder nicht.
Aber da hier offenbar kein konstruktiver Diskussionswunsch besteht, haben sich ja nicht gerade viele mal darüber Gedanken gemacht, werde ich zu den og. von mir gestellten Fragen auch keine ausschweifenden Antworten geben, ist mir die Lust ehrlich gesagt vergangen.
Nur eines noch dazu:
Ich hoffe Euch wird es nie passieren das Ihr mal einen SP aushandelt und beschließt und Euer dann EX-AG diesen vor Gericht angeht. Und wenn dann die ganze Bude bereits abgewickelt wurde und hunderte oder tausende AN seit Monaten auf Ihr Geld aus dem SP warten und selber noch klagen, weil sie sich ja im Recht wiegen und bisher nichts davon gesehen haben und der AG bekommt dann vor Gericht Recht weil der BR damals bei der Ladung zur Sitzung schon Mißt bauten und der AG vor Gericht Recht bekommt weil der Beschluss zur Annahme des SP nicht ordentlich gefasst wurde, ja dann hoffe ich das sich niemand mehr an Euch erinnert oder Eure Adressen rausbekommt!
Und damit ist dieses Thema zumindest für mich erledigt!
19.02.2013 um 20:20 Uhr
@kölner ich darf deine nachstehende Frage nicht beantworten. Bekomme sonst einen Elfmeter verpasst. Antwort 9 Erstellt am 19.02.2013 um 10:36 Uhr von riedo 208468
@riedo Kann man Dich auf anderer Eben mal erreichen? Antwort 10 Erstellt am 19.02.2013 um 10:37 Uhr von Kölner 208469
das sind die fragen des lebens, die richtig spannend sind:) riedo, darfst du erklären warum du dann nen elfer bekommst? vll ist es eher so, dass dir dankbarkeit entgegenschlägt:)
20.02.2013 um 14:35 Uhr
@Nubbel
Was soll hieran spannend sein?
Elfmeter heißt hier, dass ich einen Hinweis erhalten habe, dass derartige Themen nicht erwünscht sind und deshalb es auch verhindert wird, hier zu Antworten. Scheint wohl gelegentlich doch jemand mitzulesen.
Ich habe weder Probleme damit, wenn mich jemand in anderer Form erreichen will, noch bin ich hier gegen irgendeinen voreingenommen.
Auch Dir möchte ich Raten, besser nicht alles so persönlich zu nehmen. Ist zwar nicht immer leicht, aber fürs persönliche Wohlbefinden bestimmt besser.
Es ist aber immer wieder dass gleiche Leid. Kennt man sich nicht, könnte man sich die Köpfe einschlagen. Hat man den gegenüber dann irgendwie einmal persönlich Kennen gelernt, könnte er auf einmal der beste Freund sein. Ja ja, so sind sie, furchtbare Spezies diese Menschen......:-)
Ergo, nimms locker und lass dich nicht ärgern.
mfg Riedo
20.02.2013 um 21:49 Uhr
@Riedo Der TE Nubbel ist eine bekanntermaßen und bekennendermaßen allseitsbekannte Stalkerin. Wenn Du Nachrichten erhalten hast, die Du als "Elfmeter" bezeichnest, dann wird Sie ihre Finger im Spiel haben. Nubbel erscheint wie die Pest immer dann, wenn bestimmte Menschen (so auch ich) hier Antwort geben. Ein schlimmeres Furunkel als sie ist faktisch auf dieser Erde ausgeschlossen.
20.02.2013 um 22:15 Uhr
riedo, dann sollten wir uns kennen lernen
21.02.2013 um 11:34 Uhr
Mal noch so am Rande zu dem Urteils-"Treffer":
Wie in dem Urteil deutlich wird, zweifelt das LAG Köln die ordentliche Ladung vor allem wegen des Umstandes an, das "von 17 Betriebsratsmitgliedern nur 12 der Ladung nachkommen konnten, also etwa 1/3 der Betriebsratsmitglieder an der Betriebsratssitzung nicht teilgenommen hat". Derartiges würde auch ich als entsprechendes Indiz ansehen, und der BR hat wohl auch nichts von dem was ich weiter oben gesagt habe argumentieren können, sonst wäre es im Urteilstext wohl erwähnt worden. Insbesondere konnten die 12 BRM die potentiell fehlerhafte Ladung nicht heilen (was auch nach BAG eben möglich ist). Wären in dem Fall hingegen alle 17 geladenen BRM erschienen, hätte die Sache IMHO anders ausgehen können, denn dann hätte eben die Vermutung einer "unangemessen kurzen Ladungsfrist" wohl kaum argumentiert werden können, denn wer erscheint, dokumentiert auch das er rechtzeitig geladen wurde.
Die Vorgeschichte zum Urteil an sich ist ohnehin fragwürdig...
Am 21.11.2007 beantragt der BR beim ArbG die Errichtung einer Einigungsstelle Am 27.11.2007 unterliegt der BR beim ArbG Köln. Kurz vorher, am 23.11.2007 überträgt er die Zuständigkeit für Sozialplanverhandlungen auf den GBR (dann war er eigentlich nicht mehr zuständig, also war der Termin vor dem ArbG bereits fraglich!) Und am 03.03.2008, dem Anhörungstermin vor dem LAG Köln will er diese Übertragung widerrufen, um selbst wieder eine Einigungsstelle einrichten zu können...
Warum zum Geier hat der BR kurz vor dem Termin vor dem ArbG (aber NACH dessen Anrufung!) eine Übertragung beschlossen? Und warum hat der BR in letzter Sekunde vor dem Termin am LAG versucht das wieder zu widerrufen??? Das stinkt schon nach "alles falsch gelaufen".
Aber auch erneut: Ich will keinen Freibrief schaffen, Ladungsfristen ganz zu ignorieren. Eine angemessene Frist ist und bleibt Pflicht.
21.02.2013 um 20:50 Uhr
@rkoch,
ich lese das hier etwas anders:
Hierzu gehört insbesondere, dass zu der entsprechenden Betriebsratssitzung ordnungsgemäß, rechtzeitig und unter Angabe der Tagesordnung eingeladen wird.
Die zeitige Ladung UND die Tagesordnung werden a) nicht getrennt gewürdigt - was vollkommen richtig ist - und b) deshalb als Gesamtheit gesehen. Die Ladung am zB. 17.01 OHNE TO für eine Sitzung am 20.01 wäre mindestens genauso fehlerhaft wie die Mitteilung der TO am 15.01 und die Ladung, für die Sitzung am 20.01, am 17.01 oder 18.01. Wenn man sich auch den relativ langen Zeitraum des Falles im angegebenen Az ansieht, der dennoch bei Rn 29 bemängelt wurde, dürften generell 2-3 Tage doch recht eng bemessen sein.
Aber auch erneut: Ich will keinen Freibrief schaffen, Ladungsfristen ganz zu ignorieren. Eine angemessene Frist ist und bleibt Pflicht.
Wobei sich hier wieder die Frage stellt, was ist eine angemessene Zeit vor der Sitzung? ;)
03.03.2013 um 18:39 Uhr
Dieses ist ein mir aufgezwungener Test :-)
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