Arbeitsverteilung / unfairer Vorgesetzter -wie können wir als BR helfen, gegen Ungleichbehandlung vorzugehen?
Wir arbeiten im Team mit mehreren MA. Ständig beschweren sich Kollegen (speziell 2 MA - meiner Meinung nach berechtigt, einer davon im BR), dass sie vom Vorgesetzten immer wieder mit zusätzlicher Mehrarbeit innerhalb der Dienstzeit und im Vergleich zu anderen, gleichtätigen Kollegen ungerecht belastet werden. Eine Aussprache brachte nur Unverständnis beim Vorgesetzten, der nebenbei auch gerne mal die eine oder andere spitzfindige, herabwürdigende Bemerkung (keine Beleidigung) gegenüber jedermann loslässt, sich selbst dabei witzig findet und eine Mitarbeiterin heute damit stundenlang zu einem Heulkrampf getrieben hat. Argumente gegen die Mehrarbeit (gibt es seiner Meinung nach gegenüber einzelnen MA nicht) lässt er nicht gelten u. droht gern auch mit Konsequenzen der Arbeitsverweigerung, bei Beschwerden oder Einsprüchen. Das wirkliche Arbeitsaufkommen und die Verteilung wird durch, vom BR bisher nicht legitimierte aber auch nicht angetastete Software, aufgezeichnet, die der betreffende Vorgesetze auswertet. Eine schriftl. Beschwerde eines MA bei der GF liegt vor, eine Reaktion des BR soll helfend folgen (Ende offen, andere MA trauen sich nicht sich zu beschweren). Wie können wir als BR helfen, gegen Ungleichbehandlung und den unangenehmen Vorgesetzten vorzugehen?
Community-Antworten (3)
14.07.2006 um 01:22 Uhr
zum einen könnte man an offizielles beschwerdeverfahren denken. das ist für den arbeitgeber nicht sehr angenehm. zum anderen würde ich bei der software ansetzen. durch 87 I Nr. 6 BetrVG habt ihr hier doch einen guten hebel....
14.07.2006 um 10:47 Uhr
"...droht gern auch mit Konsequenzen der Arbeitsverweigerung, bei Beschwerden oder Einsprüchen. "
Damit befindet er sich auf dünnem Eis, denn auch die Androhung eines Nachteils ist Nötigung und Nachteile dürfen sowieso laut §84(3) BetrVG aus Beschwerden nicht entstehen...
Grüße Saluk
14.07.2006 um 11:07 Uhr
@Thunderfox74 Wenn ich mir überhaupt nicht zu helfen wüsste... ...dann würde ich das (kommende) AGG abwarten und ggf. mit § 2 AGG winken! Ob das hilft, ist eine ganz andere Frage, aber dieses neue Gesetz könnte ziemlich viel Zündstoff - auch für die Einstellungsgespräche, Kündigungen, ethnischen Unterschieden etc. - mit sich bringen.
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