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Arbeitszeiterfassung in einer öffentlich zugänglichen Liste. Ist das zulässig?

C
Chipman
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Bei uns müssen alle im Büro beschäftigten Arbeitnehmer, ob Angestellte oder nicht, sich morgens und abends in eine Anwesenheitsliste eintragen. In diese Kommen Gehen Liste werden die Uhrzeiten eingetragen. Die Liste liegt für jedermann zugänglich im Büro der Sekretärin aus. Ist es zulässig eine solche Liste zu führen? (Für Angestellte gilt die Gleitzeitregelung) mfg der sich in die Liste eintragen muß

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Community-Antworten (6)

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einfachIch

27.01.2006 um 12:21 Uhr

hi chipman, die von dir dargestellte liste ist durchaus als eine arbeitszeiterfassung zu sehen und von daher nicht zu beanstanden. bei einer evtl. elektronischen zeiterfassung (stempeluhr) könnte auch jedermann die daten einsehen. ausserdem sind diese daten siche zur "kontrolle" der anwesenheit aller personen gedacht und auch versicherungstechnisch (arbeits-/wegeunfälle) durchaus wichtig. vielmehr stellt sich mir die frage, warum willst du dich dort nicht eintragen ?

C
Chipman

27.01.2006 um 12:57 Uhr

Hallo, weil wir von unserer Führungskraft permanent überwacht werden und er ständig die geschriebenen Zeiten aufaddiert um zu kontrollieren ob die Stundenzahl erreicht wurde. -- wie gesagt Gleitzeit.

B
Bernd

27.01.2006 um 13:00 Uhr

Chipman,

wo ist das Problem? Erreichst Du Deine Stundenzahl nicht?

C
Chipman

27.01.2006 um 13:05 Uhr

Das ist das Problem nicht, ich erreiche die Stunden natürlich (muss ich ja). Ich möchte nur wissen ob diese permanente Überwachung rechtens ist. (Big Brother)

K
Kölner

27.01.2006 um 13:46 Uhr

Drehen wir es mal andersrum: Wenn ich AG wäre, würde ich im Rahmen der ein oder anderen Stichprobe kontrollieren - im Sinne des ArbZG muss ein AG ja auch die Arbeitszeit überwachen (Pausenzeit, Höchstarbeitszeit, Freie Zeit usw.). Tue also Deinem Chef was Gutes und lass Dich kontrollieren - der wird dieser Kontrolle irgendwann überdrüssig. Zumal...eine kleine Anfrage an den AG, was dieser Kontrollaufwand denn kostet wirkt manchmal auch Wunder :-))

B
Bernd

27.01.2006 um 14:01 Uhr

Wieso "permanente" Überwachung?

Du musst Dich morgens und abends eíntragen, das ist doch alles. Eine "permanente" Überwachung kann ich da beim bösesten Willén nicht erkennen.

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