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Gibt es eine Vorschrift die festlegt wie die Mindestschriftgröße auf dem PC-Bildschirm zu sein hat?

K
Krista
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben eine neues Auftragsbearbeitungsprogramm. Leider ist die Schriftgröße sehr klein und belastet die Augen sehr.

Angeblich kann man das nicht ändern.

Frage: Gibt es im Bildschirmarbeitsgesetz eine Vorschrift indem definiert ist wie die Mindestschriftgröße zu sein hat???

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Community-Antworten (3)

E
einfachIch

27.01.2006 um 12:42 Uhr

hallo krista,

"belastet die augen sehr" ..... die augen aller mitarbeiter, einiger mitarbeiter, deine augen ? die frage kannst du über die berufsgenossenschaft abklären lassen, aber es ist als sicher anzusehen das lizensierte programme diese anforderungen erfüllen. wie sieht es mit einer sehhilfe aus ....

B
Bernd

27.01.2006 um 14:05 Uhr

@einfachIch,

warum ist es "als sicher anzusehen das lizensierte programme diese anforderungen erfüllen."?

@Krista,

schau mal bei Ergo-Online, es gibt zumindest Empfehlungen, inwieweit die zwingend sind kann ich aber so ad hoc nicht sagen.

A
Akira

28.01.2006 um 00:59 Uhr

Hallo krista Arbeiten am Bildschirm. Bei einem Sehabstand von 500mm Zeichenhöhe 3,2mm Bei einem Sehabstand von 700mm Zeichenhöhe 4,5mm Bei einem Sehabstand von 1000mm zeichenhöhe 6,4mm. So nun weiter und zum selber lesen volgenden Wegweiser.

http://www.arbeitssicherheit.de/servelt/PB/menu/1140076/index.html

BGVR Verzeichnis anklicken BG Informationen anklicken BGI 700-749 anklicken BGI 742 auswählen und Dir die 70 Seiten reinziehen. Kaffee dazu wäre gut. Wirst feststellen das Du vieles auf deiner Arbeit nicht hast , aber umsetzen und nutzen kannst. viel Glück

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