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Mindest Personenanzahl in der (Nacht-)Schicht

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Nicoletti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

gibt es eine Vorschrift/§§ die Festlegt wieviele Mitarbeiter in einer (Nacht-)Schicht anwesend sein müssen?

Wir sind (immer noch) ein CallCenter und bei uns wird in Schichten gearbeitet. Die späteste Schicht geht (noch) bis 1:00 Uhr und die frühste beginnt um 6:00 Uhr. Es gibt Zeiten an denen (durch z. B. Krankheit) Kollegen allein im Studio/Gebäude sitzen. Jetzt will uns unser Chef sagen, dass es ausreichend ist, wenn der Sicherheitsdienst alle halbe Stunde durch das Gebäude geht und schaut, ob die/der Anwesende noch lebt.

Ist das ok so? Oder fällt das Ganze in die Mitbestimmung wegend er betrieblichen Ordnung???

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Community-Antworten (4)

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Immie

06.10.2009 um 09:52 Uhr

Nicoletti, musst du in der Nachtschicht gefährliche Arbeiten erledigen?

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Nicoletti

06.10.2009 um 11:19 Uhr

@Immie: Wenn telefonischer Kundenkontakt gefährlich ist ;)

Es geht vielmehr darum, wenn mal was passiert ist keiner da. Wir sitzen in einem Businesspark und da ist zu späterer Stunde nix mehr los und hier ist schon mehrfach eingebrochen worden. Manche Kolleginnen haben ein "schlechtes Gefühl" wenn sie mitten in der Nacht in der "Pampa" ganz allein in einem Haus sitzen und dann ganz allein im dunkeln zu ihrem Auto laufen müssen. Eine Kollegin ist in der Spätschicht gefallen und hat sich einen Schädelbruch zugezogen, keiner hat was gemerkt bis sie irgendwann aufgewacht und an den Empfang gewankt ist.

Uns geht es darum, dass keiner hier Nachts allein sitzen muss!

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Immie

06.10.2009 um 20:55 Uhr

Nicoletti, genau das meinte ich:-) Aber ihr habt einen Sichheitsdienst...und der kann die kollegin dann vielleicht auch zum Auto bringen:-)

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Nicoletti

07.10.2009 um 11:13 Uhr

Ich bin mir aber immer noch unschlüssig ob das Ganze z. B. in die Mitbestimmung wegen der betrieblichen Ordnung fällt???

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